Na damit haben AMS und SdK ja bewiesen,haha,das auch bei Steinhoff alles in bester Ordnung war, eine Sonderprüfung "wenig aussichtsreich" ist.) Das Problem ist wohl nur,das insgesamt ja wenig Erfolgsaussichten bestanden und man dies auch so geäußert hat,aber wenn man die geringe Aussicht auf einen Erfolg zum Anlaß nimmt,dennoch eine Sache zu verfolgen,dann muß man diese auch nutzen. Vermutlich ist die Äußerung von AMS,wenn Sie doch so gefallen ist,nichts anderes als die Äußerung der SdK zur ersten Einschätzung ,und das muß ein Hr.Bauer dann wissen,und Hr.Dr.Liebscher erst recht,wenn er einmal so und einmal andersherum in einer gleichartigen Rechtseinschätzung argumentiert. Was lernen wir daraus? Wenn einen Rechtsbeistand konsultieren,dann einen erfolgversprechenden,wo man die Erfolge durch Funk und Fernsehen kennt.Ich ärgere mich darüber,das wir nicht die Kanzlei Nieding beauftragt haben .Es heisst nicht,das wir was geholt hätten,aber wir hätten Genuggtuung,kein Steinhoffmanagement mehr und vor allem die Öffentlichkeit und Breitenwirkung,welche erforderlich ist,auf die Entwicklung hinsichtlich Anlegerschutz / StaRug / Whoa aufmerksam zu machen,das es essentiell und gehaltvoll für Aktionäre wird.Nicht zuletzt auch die Politik,die Parlamente,welche die Möglichkeit bekommen,eine Begleitung,Bewertung ,ggf.Korrektur Ihrer erlassenen Gesetze zu machen. |