Um für unser gemeinsam hier vertretenes Ziel, auch außer Diskussionen, etwas zu tun, habe ich gerade an die Adresse: poststelle@bafin.de
Folgende E-Mail geschickt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute an Sie in Ihrer Eigenschaft als Aufsichtsorgan für den Aktienhandel.
Bei der Balda AG gibt es folgende Situation: Dr. Thomas van Aubel ist in Personalunion Aufsichtsratsvorsitzender und mit knapp unter 30% des Aktienaufkommens auch Hauptaktionär.
Nun liegt der Kurs der Balda - Aktie seit Monaten unter dem Wert das Cash-Bestandes, den Balda besitzt. Ein Aktienrückkaufprogramm (ARP) ist durch die Hauptversammlung beschlossen.
Trotzdem weigert sich der Aufsichtsratsvorsitzende dieses in Gang zu setzen. Damit fügt er der Balda AG, m.E. wegen des sich aus der Personalunion ergebenden Interessenskonflikts, einen Vermögensschaden zu.
Dies steht klar im Widerspruch zu seinen Pflichten als Aufsichtsratsvorsitzendem.
Auf meine direkt an Dr. van Aubel gerichtete Nachfrage vom 09.06.2015 zum Grund der Verweigerung des ARPs erhielt ich keine Antwort.
Bitte schauen Sie sich die Situation bei der Balda AG genau an und sorgen sie, wenn möglich, für ein Ende der Pflichtverletzung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden.
Mit freundlichen Grüßen
-goba-"
Selbstverständlich endet die Mail mit vollen Namen und Postadresse.
Jeder User hier, der ähnlich denkt, kann das Gerüst der E-Mail gerne verwenden und evtl. um weitere Gesichtspunkte ergänzen.
Je mehr Mails die Bafin erhält, desto mehr Wirkung. |