Balda: Heutige außerordentliche Hauptversammlung kann keine Beschlüsse fassenBalda: Heutige außerordentliche Hauptversammlung kann keine Beschlüsse fassen DGAP-News: Balda AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung Balda: Heutige außerordentliche Hauptversammlung kann keine Beschlüsse fassen 18.07.2013 / 12:04
Drei Rechtsgutachten bestätigen schwerwiegenden Fehler des einladenden Aktionärs Elector GmbH Aktionäre konnten sich nicht wirksam zur Hauptversammlung anmelden Berlin, 18. Juli 2013 - Die Aktionäre der Balda AG können auf der heute in Berlin stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung keine Beschlüsse fassen. Grund ist ein schwerwiegender und irreparabler Fehler des Aktionärs Elector GmbH (Elector), der zu der Hauptversammlung eingeladen hatte: Die Aktionäre konnten sich nicht wirksam zur Hauptversammlung anmelden. Dies ist aber die Voraussetzung für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung. Elector hat in ihrer Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung angegeben, dass sich die Aktionäre bei dem von Elector, nicht aber von der Balda AG beauftragten Dienstleister Haubrok Corporate Events GmbH (Haubrok) anmelden sollen. Das war unzulässig. Dies stellen drei Gutachten von renommierten Aktienrechtlern fest, die dem Aufsichtsratsvorsitzenden und Versammlungsleiter Dr. Michael Naschke vorliegen. Erforderlich ist demnach die Anmeldung bei der Gesellschaft. Die Anmeldung bei Haubrok genügt nicht, weil die Gesellschaft mit der Beauftragung von Haubrok nicht einverstanden war. Hintergrundinformationen Nachdem es im Anmeldevorgang zur Hauptversammlung zu zahlreichen Unregelmäßigkeiten gekommen war und der Balda AG am Ende der Anmeldefrist noch keine Informationen zum Anmeldestand vorlagen, hat die Gesellschaft prüfen lassen, ob der Dienstleister Haubrok von Elector als Anmeldestelle bestimmt werden durfte. Auf der Basis schwerwiegender Bedenken der eigenen Rechtsanwälte beauftragte die Balda AG sodann drei renommierte Gutachter mit einer eingehenden Prüfung. Diese kamen unabhängig voneinander alle zu dem Ergebnis, dass ein schwerwiegender Einberufungsfehler vorliegt. Die außerordentliche Hauptversammlung kann daher keine rechtmäßigen Beschlüsse fassen. Vor diesem Hintergrund sah sich der als Versammlungsleiter berufene Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Naschke gezwungen, der Hauptversammlung mitzuteilen, dass er keine Abstimmung zu den vorgeschlagenen Tagesordnungspunkten zulassen werde. Allerdings ließ er die Debatte zur Tagesordnung zu. Einziger Gegenstand der Tagesordnung ist die komplette Neubesetzung des Aufsichtsrates der Balda AG mit Kandidaten von Elector. Der Aufsichtsratsvorsitzende hatte der Elector GmbH bzw. ihrem geschäftsführenden Alleingesellschafter Dr. Thomas van Aubel noch vor der Einberufung der Hauptversammlung angeboten, den Dienstleister PR im Turm HV-Service AG als Anmeldestelle vorzusehen, der bereits bei einer Vielzahl von Hauptversammlungen der Balda AG tätig gewesen war. Dieses Angebot lehnte Elector ab und gab in der von ihr veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung stattdessen eigenmächtig die Haubrok Corporate Events GmbH als Anmeldestelle an.
Der Fehler bei der Einberufung der Hauptversammlung ist allein der Elector GmbH zuzurechnen. Die Kosten, die ihr bei der Einberufung und Vorbereitung der Hauptversammlung entstanden sind, können daher nicht von der Balda AG erstattet werden.
http://www.finanznachrichten.de/...n-keine-beschluesse-fassen-016.htm
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