Sofern man sich an die Vorgaben gehalten hat und alles so eingetragen hat, wie es von Steinhoff verlangt und von der SdK erklärt wurde, sollte es kein Problem mit der Gültigkeit der Dokumente geben! Es spielt keine Rolle, ob jemand seinen Namen komplett in großen Druckbuchstaben geschrieben hat, oder nicht! Wichtig hierbei ist, dass der Name überhaupt in Druckbuchstaben geschrieben wurde, denn sonst könnte eventuell ein Name der in Schreibschrift geschrieben wurde nicht verifiziert werden. Und aus Grund der einfachen und schnellen Überprüfung, werden hier halt Druckbuchstaben vorgegeben.
Sollte jemand mit oder ohne Lesebestätigung oder geforderter Eingangs- und Gültigkeitsbestätigung die Mail mit seinen Dokumenten versandt haben und noch keine Rückmeldung erhalten haben, so kann dies auch einfach daran liegen, dass seitens Computershare nicht jede Mail zeitnah überprüft und ggf. beantwortet werden kann!
Wichtig dabei ist, dass Ihr alle Dokumente nach Vorgaben ausgefüllt und eingereicht habt und nachweisen könnt, dass Ihr die Mail abgesendet habt und diese auch an die richtige Mailadresse ging.
Im Falle von Unstimmigkeiten die daraus resultieren könnten, dass die Zahl der von Computershare angegebenen Ablehnungsstimmen und die bei der SdK gemeldeten Ablehnungsstimmen nicht übereinstimmen, wird man sicherlich die Abstimmung in Frage stellen und wenn möglich überprüfen lassen. Sollte sich dann rausstellen, dass gültige Stimmen unterschlagen bzw. nicht gezählt wurden ohne Grund, wäre dies für Computershare ein größeres Desaster als der Bilanzskandal von Steinhoff 2017! Die Firma könnte dann dicht machen weil ihr keiner mehr vertrauen würde. Aus diesem Grund, kann man davon ausgehen, dass Computershare schon allein im Eigeninteresse alles korrekt auszählen und abwickeln wird.
Nur weil wir uns von Steinhoff betrogen fühlen, heißt das nicht, dass da jetzt die ganze Welt dran beteiligt ist und jeder auf der Seite von Steinhoff alles gegen uns Aktionäre tun wird oder darin verwickelt ist.
Meiner Meinung nach... |