@Hans R. Alles denkbar, aber wenn er eine Evidenz bestätigt, müsste er sie auch belegen können und das Problem wird wohl in der eindeutigen Beweisführung liegen oder es gibt Gründe, dass es besser ist, es momentan nicht zu beweisen.
@Frei21 Eine Aktie ist ein verbriefter Unternehmensanteil. Der wird ins Depot eingebucht und eben nicht ein körperlicher Teil des Unternehmens. Mein Broker muss mir also jederzeit die Möglichkeit geben, Rechte daraus geltend zu machen, also insbesondere zu verkaufen oder an Abstimmungen teilzunehmen. Wenn ich aktiv verleihe, weiß ich, dass ich meine Stimmrechte nicht habe, weil ich ja das notwendige Wertpapier auch nicht habe. Oder ich gestalte es vertraglich so, dass ich trotz Verleih die Stimmrechte behalte. Dann kann aber der Entleiher nicht stimmen und auch sein Käufer nicht. Verkauft der Entleiher trotzdem mit Stimmrecht, hat er somit illegal ein zusätzliches Stimmrecht generiert. Verleiht mein Broker ohne mein Wissen meine Aktien, fällt es erstmal nicht auf, da in meinem Depot weiterhin der Anspruch auf Verkauf und Stimmabgabe verbrieft ist. Kann mir ja keiner wegnehmen. Will ich nun selbst verkaufen oder abstimmen, muss der Broker nun schnell dafür sorgen, dass Aktien da sind, welche ich dafür nutzen kann. Er verlangt sie also vom Entleiher zurück, welcher sie entweder am Markt kauft und das Stimmrecht so wieder in mein Depot wandern lässt, oder er generiert synthetische Aktien, weil ihm der Marktpreis zu hoch ist. Auch das würde zu mehr als 100% führen, ist aber genauso illegal. Es kann also auf legalem Weg nicht mehr als die 100% geben. Kurzfristige Überschneidungen durch die Trägheit von Buchungsverfahren lassen wir mal außen vor. |