Rundumschläge!
1. Es tut mir leid, wenn dein AG pleite macht und du womöglich deinen Job verlierst. 2. Sollte es dazu kommen, bekommst du nicht nichts, sondern zunächst Arbeitslosengeld, später Hartz4 - also Geld+Wohnung etc., falls notwendig. 3. Du musst Aussagen wie 359€ für Flüchtlinge schon präzisieren, sonst bleibt hier ein fader Beigeschmack.* 4. Du bekommst doch keinen Cent weniger, weil Flüchtlinge zu uns kommen (->übrigens nicht das erste Mal in der Geschichte Deutschlands!) - warum sollte es Krieg geben, nur weil das Bundesverfassungsgericht diese Leistungen als Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimum festsetzt?
------------------------- * Welche Hilfen bekommen Flüchtlinge? In den ersten 15 Monaten erhalten Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Hilfen in zwei Komponenten: Zum einen gibt es einen Betrag zur Deckung des "notwendigen Bedarfs", zum anderen eine Bargeldsumme "zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens" - umgangssprachlich ist vom Taschengeld die Rede.
Laut Gesetz müssen alle Asylbewerber während ihrer ersten Monate in Deutschland, üblicherweise sind es bis zu drei Monate, in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben. Dort wird ihnen der "notwendige Bedarf" in Form von Unterkunft, Kleidung und Gemeinschaftsverpflegung gestellt. Zusätzlich bekommen Flüchtlinge ein Taschengeld in bar ausgezahlt, für eine volljährige Einzelperson sind das 143 Euro im Monat.
Nachdem die Asylbewerber die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben, haben sie Anspruch auf Leistungen im Wert von insgesamt 287 bis 359 Euro im Monat, angelehnt an die Hartz-IV-Regelsätze. Das Taschengeld ist hier inklusive. Alleinstehende erhalten mehr als einzelne Erwachsene, die sich einen Haushalt teilen. Für Kinder erhalten die Erziehungsberechtigten einen nach Alter gestaffelten Betrag, für leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres etwa sind das 84 Euro.
Die Kosten für die Unterkunft übernehmen dann direkt die Ämter. Wer die Erlaubnis hat, eine Privatwohnung zu beziehen, darf sich eine solche suchen. Sie darf maximal so teuer sein, wie es die Hartz-IV-Mietobergrenzen der Kommunen hergeben. In Ballungsräumen wie München können die Mieten demnach wesentlich teurer sein als in Gegenden mit hohem Wohnungsleerstand. In Bayern dürfen nach Angaben des Flüchtlingsrates des Landes jedoch nur sehr wenige Asylbewerber überhaupt aus den Sammellagern ausziehen. |