STEINHOFF Reinkarnation

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neuester Beitrag: 16.12.24 13:26
eröffnet am: 28.03.23 14:22 von: clever_hande. Anzahl Beiträge: 20784
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19.06.23 22:31
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389 Postings, 1093 Tage RayoAnwälte

Die SdK hat ja heute geschrieben das sie Abhängig vom Urteil zeitnah über die nächsten Schritte mit den Anwälten von AMS beraten werden. Würde es nicht eine zusätzliche Motivation für die AMS Anwälte sein wenn alle shareholder bei weiteren Schritten den AMS Anwälten eine Erfolgsbeteilung in Höhe von 1% der Gesamtsumme zusagen. Also wenn sie z.b entweder bei einer Klage oder in einem Vergleich 1 Milliarde Euro rausholen, dann wären 1% davon schon 10 Millionen Euro Bonus für die. Bei solchen Aussichten würden die wahrscheinlich Tag und Nacht das holländische Recht durchwälzen ;)  

19.06.23 22:38
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157 Postings, 2371 Tage SeleukianerRoothom

Roothom sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Der gesamte Vorschlag verfehlt das Ziel der Rettung von ernsthaft ins Schwanken geratenen Unternehmen im Zuge der Corona Krise.

Nur weil ein Dieb mit seinem gestohlenen Gefährt regelkonform über Grün fährt, heißt es nicht das die Fahrt ab diesem Zeitpunkt legal wird.

Denk doch mal nach bevor du hier was … postest.  

19.06.23 22:38
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1685 Postings, 2723 Tage JimmyGemini@AISteck: Wir sehen ja

Nach 5-8 Jahren wird vielleicht wer angeklagt, aber da ist die Tat ja verjährt ;)
 

19.06.23 22:42
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298 Postings, 2664 Tage Souza#horst, WHAO BLUFF

ganz von der Hand zu weisen ist deine Idee nicht. Denn aus Erfahrung weiß man, dass Kleinaktionäre in Fällen wie Steinhoff gegen Kapital und  dessen Anwälte keine Chance haben. Hier aber hat diese Gruppe die Bündelung der Kleinaktionärsinteressen nicht auf dem Schirm gehabt.  

19.06.23 22:45
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163 Postings, 2675 Tage LeniworldRayo

Guter Vorschlag.
1% extra  

19.06.23 23:08
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420 Postings, 973 Tage Red Wood@ Roothom

"Wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, wird das Gericht den Plan bestätigen.
Sonst wäre das Rechtsbeugung.
Das Gericht kann nur dann die Genehmigung versagen, wenn die Bedingungen lt. Gesetz nicht erfüllt sind."

Es wäre nur in dem Falle Rechtsbeugung, wenn es keine Stichhaltige und nachvollziehbare Begründung für die Ablehnung geben würde!

Wenn erhebliche Zweifel seitens der Richter/Gerichtes bestehen an z.B. der Aufrichtigkeit des Managements und der Gläubiger,  deren Beziehung zu einander, am Status der Gläubiger und an den Hintergründen im Allgemeinen, dann kann ein Gericht selbst bei Erfüllung der Vorgaben eine Zustimmung unter diesen Begründungen ablehnen bzw. verweigern.
Im Prinzip, hat ein Richter auch eine Sorgfaltspflicht die ebenso einschließt, dass er bei seinem Urteil die Auswirkungen bedenken muss und wenn ein Richter Zweifel daran hat, dass sein Urteil zu dem vorgegebenen Ziel führt bzw. wenn es Bedenken gibt, dass eine Partei z.B. unter Vortäuschung falscher Tatsachen ein Urteil anstrebt, dass dann wiederum zu einem Unrecht an einer anderen Partei führen würde, dann kann er mit einer dafür angemessenen Begründung natürlich auch eine Zustimmung versagen.

Damit möchte ich niemanden etwas unterstellen, aber aus meiner Sicht, hatten die Richter schon sehr viele und auch berechtigte Zweifel an den Aussagen der Gläubiger und des Managements und im Zweifel ist immer für den Angeklagten zu entscheiden der in diesem Falle die Gruppe der Aktionäre ist.

MMn. Am Mittwoch werden wir es sehen, aber allein der Umstand, dass die Richter dem Zeitdruck des Managements und der Gläubiger nicht folgen und auch nicht am Anhörungstag schon ein Urteil gefällt haben, zeigt mir zumindest, dass es keine einfache Entscheidung ist und das auch bei Einhaltung aller Vorgaben nicht unbedingt ein Urteil im Sinne der Gläubiger und des Managements gefällt werden muss. Denn dies hätte man dann auch ohne große Bedenkzeit fällen können, nach dem man im Vorfeld ja schon alle Unterlagen bei Gericht hatte und somit die Erfüllung der Vorgaben schon hat prüfen können.

 

19.06.23 23:22
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3258 Postings, 1617 Tage HöllieLöschung


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Zeitpunkt: 20.06.23 10:21
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19.06.23 23:34
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420 Postings, 973 Tage Red WoodZusatz

Man muss dabei auch bedenken, dass keine Gruppe im WHOA schlechter gestellt werden darf als im Falle einer Insolvenz! Wenn man nun unter dem Gesichtspunkt Zweifel hat an den Zahlen der SH Bilanz was den Wert der Beteiligungen und dem "Out of the Money" der Aktionäre angeht, wie es von SH und den Gläubigern angegeben wird , dann muss mMn das Gericht zwangsweise ablehnen oder Nachbesserungen Vordern, da sonst eine Gruppe (Aktionär) ja schlechter gestellt wird als bei einer Insolvenz.

Dazu müssen natürlich berechtigte Zweifel vorliegen um das Urteil dann damit begründen zu können.

Ich denke sogar, dass genau dieser Punkt auch am Ende zu einer Ablehnung oder Nachbesserungsforderung von Seiten des Gerichtes führen wird. MMn.  

19.06.23 23:35

7669 Postings, 2334 Tage Roothom@mia

"Und was soll ich machen Roothom?
Soll ich morgen noch schnell meine 1,6 Mio Aktien verkaufen? Brauche Deinen Rat!"

Da kann ich leider nicht helfen.

Meine Hinweise beziehen sich auf die Verfahrensfragen. Die anzuschauen kann sicher nicht schaden. Dann weiss man, was geht und was nicht.

Wie der Kurs darauf reagieren wird, kann ich nicht sagen - war auch nie meine Absicht.

Vermutlich aber irrational. Und sehr erratisch...

 

19.06.23 23:39

7669 Postings, 2334 Tage Roothom@alsteck

" Ich könnte mir auch vorstellen, dass das Gericht das WHOA insgesamt zurückweist. Dann wäre dieser Weg auch für die Zukunft noch offen."

Da hast Du sicher auch den § parat, wo das vorgesehen ist?  

19.06.23 23:47

7669 Postings, 2334 Tage Roothom@seleu

Ich schrieb doch schon mehrfach, dass das Gericht die Genehmigung versagen wird, wenn die Bedingungen des Gesetzes nicht erfüllt sind.

Ob das der Fall ist oder nicht, kann ich nicht abschliessend beurteilen.

Aus Erfahrung tendiere ich dazu, dass das Whoa Erfolg haben wird.

 

19.06.23 23:48
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420 Postings, 973 Tage Red Wood@Roothom

"Da hast Du sicher auch den § parat, wo das vorgesehen ist?"

Aussage SdK:
"Aus unserer Sicht hat das Gericht genügend Argumente, um dem
Restrukturierungsplan die Zustimmung zu verweigern. Ob das Gericht den
Argumenten und Bedenken von uns folgt, wird sich zeigen."

Wenn das Gericht den Plan bzw. das WHOA für Steinhoff nicht zurückweisen könnte, dann würde m.E. die SdK nicht solch eine Aussage tätigen! Auch ohne den Paragraphen bzw. Gesetzestext der dies aussagt, kann man hier davon ausgehen, dass die SdK durch die niederländischen Anwälte bestens darüber informiert ist, was für Urteile möglich sind und welche nicht.

Würde es keine gesetzliche Möglichkeit geben, dass die Richter den Plan aus irgendwelchen gründen ablehnen könnten, dann würde die SdK dies auch nicht schreiben.

MMn.  

19.06.23 23:57

7669 Postings, 2334 Tage Roothom@höllie

Ich fände es weit sinnvoller, wenn meine vermeintlich falschen Argumente mit den richtigen widerlegt würden. Mit Angabe der Quelle natürlich, damit jeder es nachprüfen kann.

So wie mit dem angeblichen Zitat von cw, das im Gesetz nicht zu finden ist.

Grundsätzlich verstehe ich auch nicht, warum der Verweis auf die Gesetzeslage hier solche Unruhe und shitstorm auslöst. Und warum nicht bei der SdK dazu nachgefragt wird.

Ich bin sicher, dass RA Liebscher diese formale Frage sofort klären kann.

 

20.06.23 00:02
1

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20.06.23 00:03
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7669 Postings, 2334 Tage Roothom@redwood

Da hast Du mich missverstanden.

Natürlich kann das Gericht die Genehmigung versagen.

Alsteck meinte aber, dass der Antrag an sich zurückgewiesen werden könnte, sodaßs gar nicht darüber entschieden wird.

Das hätte aber bei Antragstellung bereits geschehen müssen.  

20.06.23 00:07
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20.06.23 00:19

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20.06.23 00:29
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20.06.23 00:36
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837 Postings, 2579 Tage kd2goAbfindung

Ich werde mich nicht an der Diskussion über die Höhe einer etwaigen Abfindung beteiligen.

Sie wird aber sicher nicht vor der Urteilsverkündung kommen. Wozu auch? Bringt aus Sicht Steinhoff und den Gläubigern doch nichts. Wird‘s bestätigt wäre es irre gewesen, wird‘s abgewiesen, so kann man sich noch immer einigen, die Aktien vom Markt kaufen und dann kann man machen was man will (auch ohne die Gerichte zu bemühen).
ich bin übrigens der Meinung, dass man nicht an alle eine Abfindung zahlen muss. Weshalb? Wir hatten nun etwa 1,5 Mrd Stimmen, alle Stimmen mussten mit Ausweis und Depotauszug a die Computershare gesendet worden. Somit könnte Steinhoff an diese Gruppe ein Angebot stellen und die Aktien vom Markt kaufen. Dann hätten sie unsere Stimmen offiziell. Sollten die restlichen knapp 3 Mrd bei den HF‘S liegen, dann ist‘s eh kein Prob, sollten sie bei Kleinanlegern liegen, so müssten die alle mal abstimmen (taten sie bisher auch nicht) und STH hätte 1,5 Mrd., die erst mal überstimmt werden müssten.

Aber alles nur Spekulation. Waren wir mal auf morgen!
 

20.06.23 00:43
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207 Postings, 1413 Tage ÄonenWichtig Whoa Entscheidung

Ich war heute Abend nochmal so am überlegen und mir ging die Verhandlung die ich am 15.06. mitverfolgte, nochmal so durch den Kopf.

In der Verhandlung ist das Gericht explizit auf die Gläubigerseite bzw. auf LDP eingegangen, dass es sicherlich seine Gründe hatte.
Ich glaube, dass wie schon mehrfach erwähnt, dass Whoa vom Gericht nur abgenickt werden kann, mit einer Zustimmung oder Ablehnung bzw. Überstimmung, der den Whoa-Sanierungplan eines Schuldners in Eigenverantwortung zu Papier bringt.
Das war auch das Ansinnen unseres MGM bzw.Gläubiger, um uns schnellstmöglich, wie Ihr ja wisst, loszuwerden.
Der Plan stand schon Ende 2021 fest, insofern die HV in 2023 ins leere laufen sollte, was auch geschah.

Jetzt kommt es! I
Ich gehe ganz stark davon aus, dass diese Ablehnung zum Whoa am 21.06. seitens des Gerichts erfolgt.
Das wichtigste ist natürlich erstmal die Ablehnung.

Aber, dass ALLERWICHTIGSTE für uns, DIE URTEILSBEGRÜNDUNG, die leider erst später erfolgt.

Nehmen wir mal an, das Gericht zerlegt und filitiert die Darlegungen Steinhoff´s mit echten Gegenargumenten etc., wäre dass für uns GOLDWERT, da wir dann zum erstenmal ein amtliches Dokument in den Händen halten, dass die irrrelevanten Vorgehensweisen des MGM zugunsten der Gläubiger bezeugt, womit wir bei der Beantragung eines Sonderprüfers vor Gericht es einfacher hätten, da hier vorab auch geprüft wird, ob wir plausible Begründungen vorlegen können.(Gleichermaßen Vorlage für die Staatsanwaltschaft)
Wir haben dann ein abgelehntes anrüchiges Whoa Verfahren abgeschmettert, mit Amtssiegel.
Der Sonderprüfer hat dahingehend schon amtlich vorgegebene Anhaltspunkte etc., in Verbindung mit den von uns bzw. unseren Advokaten zusätzlichen Prüfungspunkten wie CPU´s und vieles mehr.

Nun die SDK (unser Druckmittel):
Das alles vorab richtig verpackt in einer kleinen Willkommensmail von uns Aktiönären an LDP.
14 Tagefrist zur Einigung!!!
Gibt es keine zeitnahen Vergleichsverhandlungen, müssen sämtliche Kanonen donnern,
wie oben aufgeführt.
Dann sollte auch eine sofortige einstweilige Verfügung beantragt werden bzw. ein Veräußerungsverbot für Assets und Firmenwerte, aufgrund der Sonderprüfung.
Das heißt, dass sämtliche Vermögenserte zum Verkauf, während der Sonderprüfung auf Eis gelegt werden müssen.
Zugleich eine oaHV zur Abwahl Aufsichtsrat. Es muss aus allen Ecken geschossen werden.
Nur so, zwingen wir das MGM in die Knie.
Hauptsache die Ablehnung erfolgt und eine super Urteilsbegründung!!!
Bla bla hilft uns nicht!!!  

20.06.23 00:57
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1150 Postings, 1645 Tage SouthernTraderLustig

wie sich hier ein unter multiplen Nutzernamen agierender Vertreter der "guten Sache" mit Verfahrenshinweisen die Finger wund tippt, um uns einzureden: Alles tip top mit dem WHOA, läuft streng nach den gesetzlichen Vorschriften, Aktionäre haben keine Chance, weil die Richterin das nur durchwinken kann.

Dafür hätte sein mutmaßlicher Arbeitgeber aber auch alles richtig machen müssen. Und das fängt damit an, sich an ein Kernprinzip des Gesellschaftsrechts zu erinnern: Der Vorstand ist dem Interesse der Gesellschaft und seiner Aktionäre verpflichtet. Gemäß § 93 AktG müssen die Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung anwenden. Verstößt der Vorstand grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Sorgfaltspflicht und handelt zum Nachteil der AG oder ihrer Aktionäre, können die Vorstandsmitglieder persönlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

Acting in Concert gemeinsam mit angeblichen Gläubigern gegen die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre dürfte ein klarer Fall des Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht sein.

Und die Richterin, soviel war bei der Anhörung klar, hat diese Verstöße erkannt. Sie wird, zumindest bin ich mir da sicher, diesen Missbrauch des WHOA-Verfahrens nicht zulassen.

Schöne Grüße an LdP! Und versaufe nicht gleich alles, wenn dein Job hier vorbei ist!  

20.06.23 05:43

806 Postings, 2017 Tage WallnussWeiss eigentlich jemand

von einer Ablehnung des WHOA in einem anderen Fall? Wenn Ja warum?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir das WHOA nicht gestartet bekommen. Formal hat SH und Anwälte alles richtig gemacht. Damit muss es genehmigt werden. Die SH braucht nur das. Dann können die daraus resultierenden Vorgänge nicht beklagt werden.  Die Richterin wird das auch wissen. Ihr Urteil vernichtet unser Vertrauen in den Kapitalmarkt. Eine sehr teure Belehrung für mich. Scheixxe
Nur meine Meinung

LG

Der Wallnuss  

20.06.23 05:55
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22177 Postings, 4689 Tage silverfreakyGeklagt werden kann immer.

Das ist ja von diesem Ergebnis unabhängig.Ist die Wallnuss nicht weiblich?
Es mag ja sein dass das WHOA durchgewunken wird(ich kann es mir nicht vorstellen), aber dann wird geklagt in den USA.Beim Durchwinken sollte also jeder "Großaktionär" nochmals 2000€ auf die Seite legen, wegen den Klagen.
Dann muss Alles ans Tageslicht was die getrieben haben.Und das reicht für den Bau(meiner bescheidenen Meinung nach).  

20.06.23 06:19
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2197 Postings, 2789 Tage Ruhig BlutSteinhoff core values

Wenn ich mir die Steinhoff core values ansehe, könnte ich kotzen.

Deren wahren core values sind genau das Gegenteil.

Ekelhafte Bande!


 

20.06.23 06:32
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625 Postings, 1438 Tage bängOperatorManagement und Gläubigern nach

all den Erkenntnissen zu gestatten, sich hier rauszukaufen, wäre mMn rechtlich hochproblematisch. Allein die Tatsache, dass man bis hierher kommen konnte, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen, zeigt, dass das Verhalten von Gläubigern und MGM Sinn macht. Bin sehr gespannt auf das Urteil des Gerichts, aber alles außer einer Aufarbeitung wäre im Interesse der Allgemeinheit zu wenig (vollkommen unabhängig davon, ob man uns Aktionäre irgendwie abfindet und loswird).  

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