Ich war heute Abend nochmal so am überlegen und mir ging die Verhandlung die ich am 15.06. mitverfolgte, nochmal so durch den Kopf.
In der Verhandlung ist das Gericht explizit auf die Gläubigerseite bzw. auf LDP eingegangen, dass es sicherlich seine Gründe hatte. Ich glaube, dass wie schon mehrfach erwähnt, dass Whoa vom Gericht nur abgenickt werden kann, mit einer Zustimmung oder Ablehnung bzw. Überstimmung, der den Whoa-Sanierungplan eines Schuldners in Eigenverantwortung zu Papier bringt. Das war auch das Ansinnen unseres MGM bzw.Gläubiger, um uns schnellstmöglich, wie Ihr ja wisst, loszuwerden. Der Plan stand schon Ende 2021 fest, insofern die HV in 2023 ins leere laufen sollte, was auch geschah.
Jetzt kommt es! I Ich gehe ganz stark davon aus, dass diese Ablehnung zum Whoa am 21.06. seitens des Gerichts erfolgt. Das wichtigste ist natürlich erstmal die Ablehnung.
Aber, dass ALLERWICHTIGSTE für uns, DIE URTEILSBEGRÜNDUNG, die leider erst später erfolgt.
Nehmen wir mal an, das Gericht zerlegt und filitiert die Darlegungen Steinhoff´s mit echten Gegenargumenten etc., wäre dass für uns GOLDWERT, da wir dann zum erstenmal ein amtliches Dokument in den Händen halten, dass die irrrelevanten Vorgehensweisen des MGM zugunsten der Gläubiger bezeugt, womit wir bei der Beantragung eines Sonderprüfers vor Gericht es einfacher hätten, da hier vorab auch geprüft wird, ob wir plausible Begründungen vorlegen können.(Gleichermaßen Vorlage für die Staatsanwaltschaft) Wir haben dann ein abgelehntes anrüchiges Whoa Verfahren abgeschmettert, mit Amtssiegel. Der Sonderprüfer hat dahingehend schon amtlich vorgegebene Anhaltspunkte etc., in Verbindung mit den von uns bzw. unseren Advokaten zusätzlichen Prüfungspunkten wie CPU´s und vieles mehr.
Nun die SDK (unser Druckmittel): Das alles vorab richtig verpackt in einer kleinen Willkommensmail von uns Aktiönären an LDP. 14 Tagefrist zur Einigung!!! Gibt es keine zeitnahen Vergleichsverhandlungen, müssen sämtliche Kanonen donnern, wie oben aufgeführt. Dann sollte auch eine sofortige einstweilige Verfügung beantragt werden bzw. ein Veräußerungsverbot für Assets und Firmenwerte, aufgrund der Sonderprüfung. Das heißt, dass sämtliche Vermögenserte zum Verkauf, während der Sonderprüfung auf Eis gelegt werden müssen. Zugleich eine oaHV zur Abwahl Aufsichtsrat. Es muss aus allen Ecken geschossen werden. Nur so, zwingen wir das MGM in die Knie. Hauptsache die Ablehnung erfolgt und eine super Urteilsbegründung!!! Bla bla hilft uns nicht!!! |