"Was meint ihr denn, warum immer so ein "Geschiss" gemacht wird beim umwandeln? Mit Verlagerung von Clearstream zur DTCC, von Girosammelverwahrung zur Wertpapierrechnung, von Europa zu USA? Die BNYM weiß nicht, wer die ADR besitzt. Und die Gazprombank erst Recht nicht. Da unterhalten sich im Prinzip 2 Blinde über Farbe und müssen hoffen, das jeder den richtigen Farbkasten mitgebracht hat."
Wie kann man so überzeugend so einen Stuss von sich geben. BNY weiß nur so lange nichts darüber, wem sie gehören, solange die ADRs über den Streetname des Brokers laufen. Das ändert sich in dem Moment, in dem einer der Kunden des Brokers die ADRs in Stammaktien tauschen will. Der reguläre weg läuft ausschließlich über die BNY. Hast du dir überhaupt schonmal die Dokumente angeschaut die Broker und BNY austauschen, wenn der Kunde die ADRs zurückgeben will, um sie in Stammaktien zu tauschen? Da läuft alles über den Namen des Kunden und nichts mehr über den Streetname des Brokers.
Um dir das also nochmal zu erklären: Der reguläre Weg läuft nur über BNY. BNY weiß genau wer wandelt. Gazprom weiß ebenfalls wer Zwangswandelt. BNY muss nur wissen wer bei Gazprom Zwangswandelt hat. Sollte ein Antrag des Broker auf reguläre Wandlung bei BNY eingereicht werden, dann nur mit Klarnamen des Kunden, der es wünscht. Das muss nur mit der Liste der Zwangsgewandelten bei der GPB abgeglichen werden und das war's. Keine Raketenwissenschaft und kein Blindflug wie du es nennst.
|