Glaubt ihr wirklich, dass eure Vorstellung und Kenntnisse von deutschen Verhältnissen auf die amerikanischen Klageverfahren anzuwenden oder berechenbar sind ? Nein, das ist völlig anders ! Natürlich sind auch momentan Übertreibungen drin, aber die lagen ja auch bei den ersten beiden Fällen vor, die bereits korrigiert worden sind. Und da sind keine kleinen einstelligen Millionenbeträge übrig geblieben.
Die echte Warnung aber sollte das Anordnen der Vergleichsverhandlungen sein, das vom Gericht vorgenommen wurde. Hier ist klar zu sehen, dass selbst im Falle einer unbegründeten Anspruchslage eine Zahlung erfolgen soll. Das kommt schlimmer als eine Vorverurteilung, weil man sich gegen diese Vorverurteilung wehren kann, gegen eine unbegründete Forderung jedoch nicht. Das hängt damit zusammen, dass der Beweis für einen krebseregenden Stoff gar nicht erbracht werden muss, sondern nur die Eigenschaft nicht-krebserregend zu sein zu beweisen ist. Das jedoch ist faktisch niemals möglich.
Richtig schlimm ist jedoch der Vorstand, der alleine aus Vorsorge gegenüber den anstehenden Prozessen in den USA die Produkte dort nicht vom Markt genommen hat, um so den Zustrom an Klageverfahren am Laufen zu halten. Hier erkennt man, dass grobe Sorgfaltspflichverletzungen vorgekommen sind, die bis heute nicht abgestellt worden sind. Das wird Bayer die Existenz kosten. Ich gehe nicht davon aus, dass Bayer bis zum Ende 2020 noch dem Dax angehört. Ich bin gespannt, wann die Insolvenz angemeldet wird, weil die Zahlungsverpflichtungen ausgeurteilt sind, zwar noch nicht rechtskräftig, aber für die Schadensvorsorgepflicht schon relevant sind. Nur in dier Höhe kann Bayer keine Vorsorge oder Rückstellungen bilden.
Zu dumm, dass ein deutsches Unternehmen pleite geht, weil die Rechtsordnung der USA reine Willkür ausurteilen darf.
Der Chartlord |