"Ab wann ist denn der "bestimmte Zeitraum", wenn Aurelius z. B. zu Weihnachten 2018 die Anleihe kündigen wöllte?" füge ich im Anschluss ein. Bezüglich der Frage, ob man Anleihen kauft, wollte man sich nicht in die Karten schauen lassen. Ist für mich völlig in Ordnung. Ich persönlich gehe von einer Kündigung im Dezember 2018 aus.
Hier also die Antwort:
Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Anleiheschuldnerin wegen der Kursentwicklung der Aktien. Die Anleiheschuldnerin ist berechtigt, die Schuldverschreibungen ab dem 22. Dezember 2018 (der "Erste Kündigungstermin") insgesamt, nicht jedoch teilweise, jederzeit mit einer Frist von mindestens 40 und höchstens 60 Tagen durch Bekanntmachung gemäß § 13 zu kündigen und vorzeitig zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, wenn der XETRA-Kurs (wie in § 6(7)(ii) definiert) an mindestens 20 von 30 aufeinander folgenden Handelstagen, die nicht mehr als fünf Handelstage vor Veröffentlichung der Kündigung enden, 130% des dann jeweils geltenden Wandlungspreises übersteigt. |