Ich wundere mich immer wieder, wo die Meinung herkommt, man müsste Arbeitnehmer abfinden, wenn man den Arbeitsvertrag kündigt. Das ist nur bei einem Auflösungsvertrag der Fall, der letztlich einem außergerichtlichen Vergleich entspricht. Häufig wird das gemacht, weil man sich das Prozessrisiko vorm Arbeitsgericht und bei betriebsbedingten Kündigungen den Sozialplan sparen will.
Ein Anspruch auf Abfindung ist nirgendwo im deutschen Arbeitsrecht zu finden. Wenn die Lufthansa die unternehmerische Entscheidung trifft, dass sie keine eigenen Piloten mehr beschäftigen wollen, braucht es keinen Sozialplan. Es muss geprüft werden, ob es eine andere Verwendung für die Piloten gibt. Wenn nein, endet der Arbeitsvertrag gleich. Wenn doch steht es dem Piloten frei, diese Beschäftigung zu den neuen Konditionen anzunehmen.
Abfindung ist meist ein fauler Kompromiss welcher nötig ist, wenn man nicht den gesamten Betrieb abwickelt. Fragt mal nach, wie viel Abfindung die Schlecker-Frauen oder die MA von Philip Holzmann bekommen haben. Es gibt auch Beispiele, in denen einzelne Teile eines größeren Betriebes so ausgegliedert und abgewickelt wurden.
Dann bleibt auch noch genug Kapital für einen weiteren Betrieb. Noch ist eine solche Lösung für einen konsensorientierten Konzern wie die LH undenkbar. Noch...
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