Wenn die Gerichtsbarkeit eines Landes nur eingeschränkt funktionstüchtig ist, so wird dies Investoren abschrecken. In Deutschland obliegt die Zwangsversteigerung den Amtsgerichten. Hier ist zu beobachten, dass die Verfahren - je nach Gericht- 1, 5 dauern. Dann hat immer noch nicht zwingend eine Erlösverteilung stattgefunden. Vor mehreren Jahren, ich meine es wäre 2014 gewesen, wollte ich in Thessaloniki Wohnungen kaufen, da die qm Preise extrem gefallen waren und ich von der Stadt überzeugt bin. Ein befreundeter GR Geschäftsmann hat mir dringend abgeraten. DIe Grundbuchsituation ist nicht vergleichbar mit der in Deutschland, ferner würden Miet und WEG Verfahren - zumal nach Abschluss noch ZV erfolgen muss- ewig dauern- faktischer Stillstand der Rechtspflege. Meine Hausbank hätte sich auch nicht mit GR Grundpfandrechten zufrieden gegeben. Um eine einigermaßen sich rechnende Finanzierung auf die Beine zu stellen, hätte ich in D Ersatzsicherheiten bestellen müssen. Ich habe von den Immogeschäften in GR Abstand genommen. Es wird viel auf die Justiz geschimpft- nahezu überall. Wird aber an ihr gespart, so funktioniert die Volkswirtschaft nicht. |