GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: ACCESSIO AG/ PONGS & ZAHN AG. Driver und Bengsch haften persönlich.
(DGAP-Media / 15.10.2014 / 10:45)
Hamburg/ Schleswig, 14.10.2014. Viele kamen, sahen und verloren. Die die ehemaligen ACCESSIO Vorstände Driver und Bengsch aus fehlgeschlagenen Investments in Anspruch nehmen wollten. Die ersten Urteile gegen Driver und Bengsch
Jetzt haben die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte die ersten Urteile zugunsten geschädigter ACCESSIO Anleger erstritten. "Das sind," schätzt die geschäftsführende GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Catia das Neves Sequeira, "die ersten Haftungsurteile gegen die beiden ehemaligen Vorstände überhaupt. Und wir gehen davon aus, dass viele Betroffenen aus den Urteilsgründen selbst Schadensersatzansprüche durchsetzen können." Größte ACCESSIO-Opfer-Gemeinschaft
Die Hamburger Anlegeranwältin hatte sich seit 2009 in die ACCESSIO Fälle eingearbeitet, vertritt mittlerweile weit über 1.000 Betroffene direkt in Prozessen gegen die ACCESSIO Verantwortlichen, Verantwortliche der Zielgesellschaften und die Müchener DAB bank AG. Und hat den streiterheblichen Sachverhalt akribisch aufgearbeitet. Und jetzt hat sie die ersten Schadensersatzansprüche mit Erfolg durchgesetzt. Oberlandesgericht bestätigt Haftung
Das Oberlandesgericht in Schleswig kam zum Ergebnis, dass die beiden Herren die Anleger im Zusammenhang mit der Vermittlung des Genussrechts der Berliner PONGS & ZAHN AG sittenwidrig geschädigt haben: "Die Richter teilten unsere Einschätzung, dass die ACCESSIO AG eine Gewinnwarnung des Unternehmens pflichtwidrig nicht weitergeleitet und aus |