as Amtsgericht Charlottenburg (Az. 36p IN 5893/10) hat bereits am 23. März 2011 beschlossen, dass Forderungen gegen die Pongs & Zahn AG bis zum 10. Juli 2011 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden sind. Nur durch die Anmeldung ihrer Forderungen können Gläubiger an dem Insolvenzverfahren der Pongs & Zahn AG teilnehmen und ihre Rechte geltend machen. Anleger erfahren hier, wie sie ihre Rechte geltend machen können.
Die Aufforderung zur Forderungsanmeldung betrifft auch die Gläubiger des von der Pongs & Zahn AG emittierten Genussscheins (ISIN DE000A0F52H5) und der Anleihe (ISIN DE0005568695). Denn auch die Ansprüche aus Wertpapiere können in einem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Dies gilt für die Hauptforderung (den von der Pongs & Zahn AG zurückzuzahlenden Nominalbetrag) als auch für die bereits aufgelaufenen, nicht gezahlten Zinsen.
Die Pongs & Zahn AG bemüht sich derzeit darum, einen Insolvenzplan zu entwickeln, um die Gesellschaft fortzuführen. Daher wäre es voreilig, die vorhandenen Ansprüche als wertlos „abzuschreiben". |