GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: ACCESSIO AG/ PONGS & ZAHN AG. Driver und Bengsch haften persönlich.
(DGAP-Media / 15.10.2014 / 10:45)
Hamburg/ Schleswig, 14.10.2014. Viele kamen, sahen und verloren. Die die ehemaligen ACCESSIO Vorstände Driver und Bengsch aus fehlgeschlagenen Investments in Anspruch nehmen wollten. Die ersten Urteile gegen Driver und Bengsch
Jetzt haben die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte die ersten Urteile zugunsten geschädigter ACCESSIO Anleger erstritten. "Das sind," schätzt die geschäftsführende GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Catia das Neves Sequeira, "die ersten Haftungsurteile gegen die beiden ehemaligen Vorstände überhaupt. Und wir gehen davon aus, dass viele Betroffenen aus den Urteilsgründen selbst Schadensersatzansprüche durchsetzen können." Größte ACCESSIO-Opfer-Gemeinschaft
Die Hamburger Anlegeranwältin hatte sich seit 2009 in die ACCESSIO Fälle eingearbeitet, vertritt mittlerweile weit über 1.000 Betroffene direkt in Prozessen gegen die ACCESSIO Verantwortlichen, Verantwortliche der Zielgesellschaften und die Müchener DAB bank AG. Und hat den streiterheblichen Sachverhalt akribisch aufgearbeitet. Und jetzt hat sie die ersten Schadensersatzansprüche mit Erfolg durchgesetzt. Oberlandesgericht bestätigt Haftung
Das Oberlandesgericht in Schleswig kam zum Ergebnis, dass die beiden Herren die Anleger im Zusammenhang mit der Vermittlung des Genussrechts der Berliner PONGS & ZAHN AG sittenwidrig geschädigt haben: "Die Richter teilten unsere Einschätzung, dass die ACCESSIO AG eine Gewinnwarnung des Unternehmens pflichtwidrig nicht weitergeleitet und aus ihrem Provisionsinteresse die Vermögensinteressen der betroffenen Anleger sehenden Auges gefährdet hat.", sagt Rechtsanwalt Matthias Gröpper. Und: "Das reichte; die Herren Driver und Bengsch müssen den Anlegern den Kaufpreis erstatten und alle Schäden aus und im Zusammenhang mit dem Investment ersetzen." Handeln Sie
Rechtsanwältin Sequeira rät den betroffenen PONGS & ZAHN Käufern, die Ansprüche zügig prüfen zu lassen. Denn: "Im Vollstreckungsrecht gilt der Proritätsgrundsatz. Die titulierten Forderungen werden der Reihe nach gesichert, bis nichts mehr da ist. Frühes Kommen," sagt die ebenso tüchtige wie schöne Rechtsanwältin augenzwinkernd, "sichert die besten Plätze." Obwohl sie, sagt sie, zum jetzigen Zeitpunkt nicht einmal ansatzweise ein Indiz für die wirtschaftliche Überforderung der beiden erkennen kann, die während ihrer Geschäftstätigkeit teure italienische Sportwagen gefahren sind. Zum zweifelhaften Geschäftsmodell der ACCESSIO AG
Die Itzehoer ACCESSIO AG, früher Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG, lockte Anleger mit hoch verzinsten Tagesgeldangeboten und vermittelte vielen an und für sich sicherheitsorientierten Kunden im Anschluss daran hochspekulative Investments über Kombi-Konten und oder Direkt-Investments in zweifelhafte Kapitalanlageprodukte der CARGOFRESH AG, der HPE AG, der PONGS & ZAHN AG, der PONAXIS AG (später loginet3 AG), der Salvator Grundbesitz AG, der WINDSOR AG und/ oder der MAGNUM AG, der Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG, Adviser Funds und andere. Die meisten Unternehmen sind insolvent. Die betroffenen ACCESSIO Kunden drohen alles zu verlieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte 2007 wegen eines erheblichen Beschwerdeaufkommens eine Sonderprüfung veranlasst. Die Prüfer kamen zu dem Ergebnis, dass in allen 1.111 stichprobenartig geprüften Geschäftsvorgängen die Risikobereitschaft der Anleger falsch eingschätzt wurde. Das bestritt die ACCESSIO AG zwar, aber letztlich stellte sie den geschäftsbetrieb ein und ging 2009 in die Insolvenz. Sonst verlieren PONGS & ZAHN Anleger alles
Das betrifft auch PONGS & ZAHN Zeichner. Die Berliner PONGS & ZAHN AG vor allem über die ACCESSIO AG Genussrechte in Höhe von bis zu EUR 20 Mio. bei Kleinanlegern platziert. Die Emittentin ist pleite. Das Insolvenzverfahren wurde 2011 eröffnet. Die Anleger drohen nach der Einschätzung der als Mitglied des Gläubigerausschusses bestellten GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Sequeira alles zu verlieren. Wenn Sie nichts tun: "Die Urteile der drei Berufsrichter des Zivilsenats des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts schaffen Raum für die betroffenen Kapitalanleger; in den meisten Fällen dürften die Betroffenen hinreichend Erfolgschancen haben," meint Rechtsanwältin Sequeira. Zur Erfahrung der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
Die auf das Bank- und Kapitalmarkt spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte zählen nach der Einschätzung unabhängiger Marktbeobachter zu den führenden deutschen Anlegeranwälten. Die Rechtsanwälte arbeiten seit Jahren nur im Bank- und Kapitalmarktrecht und vertreten ausschließlich Kapitalanleger. Sie betreuen viele große Interessengemeinschaften, bauen Schadensfälle auf dem Kapitalmarkt mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung konsequent auf, haben in Sachen ACCESSIO AG die ersten stattgebenden Urteile gegen den Itzehoer Finanzdienstleister erstritten. GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertreten über Gläubigerausschüsse mehrerer Gesellschaften und als Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger der PONAXIS/loginet 3 AG und der Konservenfabrik Zachow mittlerweile die Interessen weit über 4.000 ACCESSIO Geschädigte.
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Emittent/Herausgeber: GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte Schlagwort(e): Finanzen
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