"Wo steht , dass Sie im Falle des Konkurses die Treuhandmasse ausgezahlt bekommen?"
Das habe ich nirgends behauptet. Wie die Vorgehensweise auszusehen hätte, habe ich versucht zu erklären. Es wäre allerdings zeitaufwändig. Das einfachste wäre wohl, in dem angedachten Insolvenzfall der Gesellschaft (Netcents) einen Anwalt in der Schweiz zu beauftragen, der bdie Ansprüche der Coinbeitzer sichert. Mit rechtskräftig abgeschlossenem Inso-Verfahren der Gesellschaft müßte die Auflösung des Treuhandkontos, ggflls gerichtlich beantragt werden. Ich gehe jedoch davon aus, daß die Gründungssatzung der Treuhandgesellschaft entsprechende Bestimmungen für einen solchen Fall aufweist. . |