"Also so einfach ist es mit einer Stiftung nicht. Man kann nicht Teile des Eigenkapitals, welches NCts in der Bilanz angeben müsste, durch eine Ausgliederung in Form einer "Stiftung" den Gläubigern im Falle eines Konkurses entziehen...".
Falsch. Die Tatsache, daß Netcents (u. a.) Kryptos den Netcoin schafft um diesen auch zur Zahlungsmöglichkeit einzuführen (eine unter vielen) macht ihn nicht zum Gegenstand des Geschäftszwecks der Gesellschaft. Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist Zahlungsabwicklung verschiedenster Art. Am Netcoin selbst verdient nach eigener Aussage die Gesellschaft nicht, auch nicht die eingerichtete Stiftung. Man muß auch nicht, das ist sehr wesentlich, Aktionär der Gesellschaft sein um Netcoins halten zu können. Und all das führt auch zu dem richtigen Ergebnis, daß Netcents die Stiftung/den Netcoin als solches nicht in ihren Bilanzen hält. Ihr Geschäft ist die Provision aus verschiedensten Finanztransaktionen, sei es in Flätgeld oder in den angegebenen Kryptowährungen.
Interessant übrigens: Wie zu lesen, sind die durch die Abgabe der Netcoins eingenommenen Gelder (der Gegenwert) in das Treuhandkonto eingezahlt. Vor dem offiziellen Verkauf/Tausch war den Aktionären die Möglichkeit des Erwerbs zu Vorzugskonditionen von 0,75 USD und 0,85 USD eingeräumt. Heißt: Die hinterlegte Summe/der Betrag, und somit der garantierte Wert je Coin kann nicht unter 0,75 USD liegen. Ja er muß sogar deutlich darüber liegen, da nachfolgend in der letzten Tranche Coins zu 2 USD ausgegeben wurden. Kann man also nachdenken, über die Tatsache, daß aktuell man Coins zu 0,52 € erwerben kann. Muß aber jeder selbst wissen. :D |