Von einer bereits erfolgten Besteuerung habe ich nirgends geschrieben. Das Problem stellt sich erst beim Verkauf der UA.C-Aktien. Auf den gesamten Betrag wird dann Kapitalerstragssteuer (und darauf der Soli) fällig. Denn die UA.C wurden mit einem EK von 0 eingebucht. Bei einem Verkauf der UA.C wird also wiie üblich die Steuer auf den Gewinn zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet. Ganz davon abgesehen, dass die UA.C derzeit rund ein Viertel unter ihrer Eröffnungsbewertung liegen...
Korrekt wäre aber gewesen, siehe das von mir verlinkte IRS-Dokument, den EK auf 49,35% des damaligen EK der UA.A zu setzen, und die UA.A auf 50,65% des damaligen EK.
Nun klar? Mir ist schon klar, dass die UA.A weiter mit dem damaligen EK gelistet werden, das ergibt natürlich bei deren Verkauf einen gegensteuernden Betrag, unveränderte steuerliche Regelungen vorausgesetzt. Wenn man die UA.A. aber weiter halten möchte, die UA.C dagegen loswerden, wofür es ja gute Gründe geben kann, dann ist man der Gekniffene, siehe oben.
Ich habe nun Inverstor Relations von UA wegen der Sache angeschrieben, mal sehen, ob und falls ja wie die antworten...
|