Auf meinen Böcken wird als Lagerland Australien angegeben. Selbst, wenn das vor der Registrierung die dortige Filiale von JPM ist, so würde ich im Falle einer "Enteignung" ohne Zutun zunächst meinen inländischen Broker via Bafin heranziehen, später, so erfolglos, die australische Tochter von JPM (über die dortige Bankenkontrolle). Zum Nachweis eines Orderauftrags: da gibts ja Lücken, nachdem man eine Order auch tel. durchgeben kann. Weiß nicht, ob eine Direktbank bei online-ordern ein Protokoll führt. Bei meiner kann ich nach Zeitablauf und Nichtrealisierung keine Rekonstruktion machen. Als ich jedoch mehrfach einen unrealistisch hohen Vk-Auftrag für fast all eine Böcke gab, erhielt ich eine schriftliche Bestätigung . Dies mag eine gewisse Sicherheit bieten. Fraglos sollten wir alle die Registrierung anstreben. Nachdem sich das bei der DAB noch etwas hinzieht, habe ich mal als Zwischenlösung einige Prozent meiner Böcke zu einem gar nicht so unrealistischen Wert angeboten (1,11 Euro, aber tagesgültig). Ob dies nun bei den JPM-Leuten zu einer Nervosität beiträgt ? Ich probiers mal aus. |