"Ob die Rendite des Großkapitals statt 8% nur 7% abwirft halte ich für viel weniger schwerwiegend als wenn der ohnehin schon stark belastete Handwerker..."
Durch das jahrelange Niedrigzinsumfeld, wurden nun viele Immobilieninvestments getätigt, bei denen nach Finanzierungs-, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Sanierungskosten kaum 1% Rendite übrig ist.
Eine Vermögenssteuer von 1% ist ohnehin alles andere als eine Kleinigkeit, sie wirkt wie ein Hebel im negativen Sinne, in solchen Fällen führte sie sogar dazu, dass sich die Immobilie gar nicht mehr tragen würde.
"Eine Vermögenssteuer kann man deshalb nur dann richtig beurteilen, wenn man die Auswirkungen gegen die Auswirkungen anderer Maßnahmen gegenüberstellt."
Hat man doch gemacht:
"Die Vermögensteuer ist nicht nur eine der erhebungstechnisch teuersten Steuerarten, auch die wirtschaftlichen Konsequenzen können gravierend sein. Eine aktuelle Simulationsstudie zur Bemessungsgrundlage einer potenziellen Vermögensabgabe oder Vermögensteuer zeigt, dass je nach Ausgestaltung der Freibeträge der Anteil des Betriebsvermögens an der Bemessungsgrundlage – also am steuerpflichtigen Nettovermögen – zwischen 36 Prozent und 54 Prozent läge (Bach, 2020).
Bei Betriebsvermögen wirkt die Vermögensteuer wie ein Aufschlag auf die Ertragsteuern, denn sie ist so konzipiert, das zukünftige Ertragspotenzial des Vermögens als Sollertragsteuer zu besteuern. Wie bei den Ertragsteuern muss auch die Vermögensteuer aus den Gewinnen bezahlt werden – sonst greift sie die Substanz des Unternehmens an, was bei geringen Gewinnen oder in Verlustjahren der Fall wäre. Die Auswirkungen auf die Steuerlast sind in jedem Fall erheblich: Eine 1-prozentige Vermögensteuer wirkt bei einem beispielhaften mittelständischen Unternehmen im Fall der Gewinnthesaurierung wie eine Erhöhung der Ertragsteuer um 10 Prozentpunkte, bei Ausschüttung um 8 Prozentpunkte (Tabelle). Eine Vermögensteuer mindert die Attraktivität einer Thesaurierung zur Finanzierung späterer Investitionen. Dieses Ergebnis gilt sowohl für Anteilseigner an Kapitalgesellschaften als auch für Einzel- und Personenunternehmen.
Diese hohe Zusatzbelastung für die Unternehmen führt dazu, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Vergleich unattraktiv wird. Produktion könnte verlagert werden und Investitionen könnten im Ausland statt in Deutschland getätigt werden. Hinzu kommt, dass sehr wohlhabende Personen ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern könnten, um der Steuer zu entgehen. Diese Ausweichreaktionen führen nicht nur zu weniger Wertschöpfung und Arbeitsplätzen, sondern auch zu einer Verkleinerung der Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer selbst sowie der anderen Ertragsteuern. Nimmt man eine Elastizität der Bemessungsgrundlagen von -0,25 an – eine angesichts der Literatur eher moderate Elastizität (Dwenger/Steiner, 2012, schätzen zum Beispiel eine Elastizität von -0,5) –, so ergibt sich ein Steueraufkommensverlust von bis zu 40 Prozent (Bach/Beznoska/Thiemann, 2016).
Die Vermögensteuer schneidet somit sowohl hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen als auch mit Blick auf die Kosten der Erhebung und die potenziellen (Netto-)Aufkommenseffekte im Vergleich zu anderen Steuerarten schlechter ab.
Ein Argument der Befürworter der Vermögensteuer lautet, dass sie helfen würde, die in Deutschland im Vergleich zur Einkommensungleichheit relativ hohe Vermögensungleichheit zu reduzieren. Laut dem sechsten Armuts- und Reichtumsbericht (BMAS, 2021) weist die Vermögensverteilung auf Haushaltsebene einen Gini-Koeffizienten von 0,71 auf, während für die Haushaltsbruttoeinkommen ein Wert von 0,48 und für die Haushaltsnettoeinkommen 0,29 errechnet wird (Grabka, 2021). Simulationsstudien zeigen jedoch, dass eine proportionale Vermögensteuer in Höhe von 1 Prozent bei einem Freibetrag von 1 Million Euro und ohne gesonderte Freibeträge für Betriebsvermögen mit einem vergleichsweise hohen simulierten Aufkommen in Höhe von 19 Milliarden Euro den Gini-Koeffizienten der Vermögensungleichheit nur um im Prinzip nicht messbare 0,06 Prozent reduzieren könnte (Bach et al., 2016). Selbst nach zehn Jahren Vermögensteuer betrüge die Veränderung somit nicht mal 1 Prozent.
https://www.iwkoeln.de/studien/...-wirtschaftsfeindlicher-510617.html
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