@gropius
Du antwortest zwar nicht auf meinen Beitrag #2057, beklagst dich aber gleichzeitig in #2156 über mangelnde Diskussion; ich nehme an zum Thema Investor? Ich habe übrigens nie gesagt, dass ich der Meinung bin, dass hier der gesamte Freefloat versammelt ich – das Gegenteil ist der Fall. Die Frage des Anteils der Foristen am Fleefloat wurde in einem anderen Zusammenhang gestellt.
@all Ich bin erstaunt, wie schlecht die „Eigentümer“ über die Situation, in der sich „ihr“ Unternehmen befindet, informiert sind. Da wissen die Gläubiger sicher mehr. Aktionäre sind Miteigentümer und keine Gläubiger. Ein Insolvenzverfahren, auch das Planinsolvenzverfahren oder das Verfahren in Eigenverwaltung, dient nun mal der Befriedigung der Gläubiger. Wie wichtig die Aktionäre sind kann man daran erkennen, dass die letzte Mitteilung an die Aktionäre vom 15.05.2012.
Wenn die Aktiengesellschaft im Insolvenzverfahren liquidiert wird, werden zunächst in einer bestimmten Reihenfolge die Forderungen der Gläubiger erfüllt. Nur wenn sich nach der Schlussverteilung ein Überschuss ergibt, wäre dieser Überschuss unter Beachtung der Beteiligungsverhältnisse an die Aktionäre zu verteilen. Ob es dazu kommt, wird frühestens am Ende eines Insolvenzverfahrens klar sein, nämlich dann, wenn alle Forderungen der Gläubiger befriedigt und die Kosten des Verfahrens gezahlt worden sind. Verbleibt nach der Schuldentilgung noch ein Überschuss, wird dieser im Fall der Liquidierung an die Aktionäre ausbezahlt. Das ist aber wohl ein sehr seltener Fall. Wenn die Einnahmen die Betriebsausgaben decken und Hoffnung auf eine Sanierung besteht ist die Planinsolvenz ein möglicher Weg. Wenn so eine Planinsolvenz richtig durchgeführt wird, beseitigt sie die Eigenkapitalschwäche und löst Liquiditätsprobleme ohne neue Bankkredite. Bei der Eigenverwaltung behält der Schuldner die Verfügungsgewalt über sein Unternehmen und muss diese nicht an einen Insolvenzverwalter abgeben. Die Unternehmensführung erhält einen Sachwalter an die Seite gestellt, dessen Handlungsspielraum sich überwiegend auf Überwachungsaufgaben beschränkt. Stimmt die Gläubigerversammlung in einer Planinsolvenz dem Insolvenzplan zu und werden keine Rechtsmittel eingelegt, bestätigt das Gericht den Insolvenzplan und hebt das Verfahren anschließend auf. Die Gläubiger werden aber sicher nicht unter Verzicht auf Forderungen zustimmen, wenn sie vermuten müssen, dass in absehbarer Zeit die Aktionäre profitieren. Mit der Aufhebung ist das Insolvenzverfahren beendet. In der Folge wird der Insolvenzplan durch Zahlung der im Plan vereinbarten Beträge an die Gläubiger erfüllt. Mit Erfüllung der im Insolvenzplan vorgesehenen Planvorgaben wird der Schuldner von sämtlichen restlichen Verbindlichkeiten befreit. Das kann Jahre dauern.
Manchmal findet sich ein Investor, der am Unternehmen interessiert ist. Für die „Marke“ und auch für die Belegschaft gibt es durch einen Investor eine Überlebenschance. Er wird aber kaum mehr als die Schulden bezahlen, denn das würde bedeuten, dass die Vermögenswerte größer sind als die Schulden. Somit hätte es eigentlich keine Überschuldung und letztlich keinen Grund für eine Insolvenz gegeben. Wenn ein Investor einsteigt, die Aktiengesellschaft saniert und wieder in die Spur kommt, können die Aktien langfristig wieder an Wert gewinnen. Der Einstieg kann dabei auf unterschiedliche Arten erfolgen. Er kann den anderen Aktionären die Aktien im Rahmen eines Übernahmeangebotes und eines anschließenden „Squeeze out“ abkaufen, die AG gibt gegen Bareinlage sehr viel mehr neue Aktien an den „Retter“ aus, als aktuell existieren (wobei ich da nicht weiß, ob eine solche Ausnahme vom AktG im Rahmen einer Insolvenz überhaupt zulässig ist) oder es kommt zu „Debt to Equity Swaps“, falls ein Gläubiger Interesse am Unternehmen hat.
Der Regelfall sieht aber anders aus. Ein Investor, der eine Kapitalgesellschaft im Insolvenzverfahren übernehmen möchte, will zwar das gesamte Geschäft oder Teile davon haben, aber nicht das Unternehmen mit seinen Schulden. Also erwirbt er die Assets oder Teile davon, den Firmennamen, tritt damit in bestimmte Rechte und Pflichten ein und übernimmt die Belegschaft (siehe z.B. Übernahme der Teile von Conergy durch KANA), Besonders einfach gestaltet es sich dann, wenn Unternehmensbeteiligungen verkauft werden können. Aus dem Verkaufserlösen werden die Gläubiger befriedigt. Auch hier ist wieder unwahrscheinlich, dass sein Angebot höher ausfällt als die Schulden, die auf der Aktiengesellschaft lasten. Damit werden auch in diesem Fall voraussichtlich die Forderungen der Gläubiger nicht zu 100% erfüllbar sein. Die Aktien werden damit zur leeren Hülle oder es bleibt ein wenig lukratives Restgeschäft.
Eventuell findet sich dann noch ein Investor, der am Unternehmensmantel interessiert ist. Das kann der Fall sein, wenn z.B. der Markenname nicht verbrannt ist oder man sich schlicht die Kosten einer Unternehmensgründung bzw. eines Börsengangs sparen will. In der Regel sind die Aktienkurse während des Insolvenzverfahrens abgestürzt, so dass sie jetzt nur noch einen geringen Wert haben. Mit Übernahme erholen sich die Aktienkurse unter Umständen wieder. Aber welcher Investor hat schon Lust, den Erfolg seiner Anstrengungen mit Altaktionären zu teilen? Also wird er auch in einem solchen Fall versuchen, in Besitz aller Aktien zu kommen. Das wird ihm aber kaum Millionen € und den Aufwand bei einem großen Freefloat wert sein.
Worauf darf man also in den nächsten Tagen, Wochen oder Monaten hoffen? Gropius hat das Thema auch nur angekratzt. |