Ich persönlich sehe die Wahrscheinlichkeit auch recht hoch an, dass das WHOA Verfahren in dieser Form nicht durchgehen wird und das der Richter eine Verbesserung wünscht.
Das Geld von Steinhoff oder den Gläubigern an die Aktionäre fließt halte ich aber für sehr unwahrscheinlich. Steinhoff selbst hat dafür kein Geld und das die Gläubiger was zahlen tu ich mir auch schwer weil alleine bei Gläubiger Seite dafür einen Konsens zu finden halte ich für fast unmöglich. Manche Gläubiger sind mit ihren Rechten besser gestellt als andere. Andere Gläubiger sind selbst finanziell angeschlagen und können keinen Betrag leisten. Da sich auf einen gemeinsamen Nenner zu einigen finde ich für sehr sehr schwierig.
Ich halte es für viel wahrscheinlicher das man bei dem Anteil an den CVR aufstocken wird. Aktuell wären ja für die Aktionäre 20% gegeben. Könnte mir vorstellen, dass die Aktionäre hier am Ende einen Anteil von 70-80% erhalten. Da der Aktionär, laut SdK ja im Geld ist würde dann jeder Überschuss danach zum Großteil an den Aktionär gehen. In dieser Variante könnte ich mir dann sehr gut vorstellen, dass der Richter das WHOA Verfahren durchwinkt. Was man hier nicht vergessen darf, die SdK kontrolliert ja Steinhoff also können sie zB. bei einer HV auch neue Aufsichtsratmitglieder bestellen. Das hätten sie bei der letzten HV auch schon können. Und sobald der SdK im Aufsichtsrat ist ist man in allen größeren Entscheidungen eingebunden bzw. könnte dann auch den Vorstand abberufen und einen neuen bestellen. Dadurch kann die SdK zukunftig den Fokus darauf legen, dass bei den CVR noch was rauskommt.
Bin schon gespannt auf den Ausgang. Ich könnte mir gut vorstellen, dass es am 15.6. noch kein Ergebnis geben wird.
Im Ausgang zum WHOA Verfahren wird aber die SdK sicherlich noch einige Klagen initieren. Timur hat ja gestern gemeint das bei der Klage in den USA wegen acting in concert. Es alleine Schadenersatzforderung mindestens 0,295 EUR pro Aktie gibt. Bin schon gespannt. Bei diesen Klagen halte ich einen Geldzufluss an den Aktionär für wahrscheinlicher als aus dem aktuellen WHOA Verfahren oder deren Ergebnis.
Ich persönlich halte die Klage wegen Ad Hoc Verletzungen hinsichtlich Step 3 am wahrscheinlichsten das hier Fehler gemacht wurden aufgrund meiner Erfahrung in diesem Bereich. In meinen Augen hätte man eine Ad Hoc machen müssen, dass Gläuhiger keiner Verlängerung zustimmen.
Alles nur meine Meinung. |