"Die G7 haben die Insolvenz genauso in der eigenen Hand, wie die deutsche Bank, der Tante Emma Laden oder der Wurstverkäufer um die Ecke. Im Sommer laufen die Kreditvereinbarungen aus. Es existiert kein Vertragsverhältnis mehr. Das bedeutet die Gläubiger haben genau das gleiche Verhältnis zu Steinhoff wie jeder andere (nämlich gar keins!)."
Deine Aussage ist falsch bzw. nicht ganz richtig!
Die Gläubiger haben es zu 100% in ihrer Hand ob sie am 30.06. fällig stellen oder die in den Verträgen eingeräumte Verlängerungsoption mit einer einfachen Mehrheit beschließen und damit bis Ende 2023 zumindest keine Insolvenz erfolgt und Zeit für weitere Lösungen besteht. Diese Option ist in den Verträgen und es ist ihre Entscheidung sie zu nutzen oder nicht. Dafür müssen auch keine weiteren Verträge gemacht werden. Wie gestern von SH und G7 vor Gericht erklärt wurde, haben SH und G7 kein Interesse an einer Insolvenz! Wie passen bitte die Aussage der Gläubiger gegenüber den Aktionären "Die Gläubiger wollen nicht verlängern" und die Aussage vor Gericht "Die Gläubiger haben kein Interesse an einer Insolvenz" zusammen? Es ist wahrscheinlicher, dass seitens der Gläubiger von Anfang an keine Insolvenz gewollt wurde, diese aber als Druckmittel gegen die Aktionäre verwendet wird um diese in die gewollte Richtung zu zwingen.
"Wenn die Gläubiger sagen, dass sie keine neuen Verträge abschließen und/oder Anleihen kaufen wollen, dann kann das Gericht dagegen gar nichts machen. Die Folge ist dann logischerweise die Insolvenz in der die Gläubiger schlechter gestellt werden, da aus dem Vermögen weniger erlöst wird. Ergo wird das WHOA selbstverständlich genehmigt. Das ist alternativlos, da die Rechtssprechung eindeutig in dem Fall ist."
Keine der Gruppen darf durch den Richterspruch schlechter gestellt werden als im Falle einer Insolvenz! Dies bedeutet nicht, dass die Gläubiger das WHOA dafür missbrauchen können ihre Gewinne auf Kosten anderer Gruppen zu sichern! Ein Richterspruch im WHOA kann auch die Forderungen der Gläubiger begrenzen, sie dürfen lediglich nicht schlechter als im Falle einer Insolvenz gestellt werden! Wenn es nicht so wäre, dann gäbe es kein einziges Verfahren, in dem ein Richter einen Schuldenschnitt anordnet, weil er dies dann nach Deiner Auslegung ja auch den Gläubiger schlechter stellen würde. Im Gegenzug, werden die Aktionäre aber augenscheinlich durch den Plan schlechter gestellt als in einer Insolvenz, dies haben die Richter in der Anhörung durch ihre Fragen und Zweifel an der Richtigkeit der Berechnungen von SH zu den Erlösen durch Insolvenz und Zeitlichen Verkauf klar dargelegt. Es wurde daran gezweifelt, dass die Berechnungen stimmen und alle Parameter hier richtig eingerechnet und beachtet wurden. Ebenfalls wurde der Verkaufserlös und die Methode des Verkaufs von MF in Frage gestellt. Wer die Anhörung gesehen und gehört hat, wird klar erkannt haben, dass seitens der Richter enorme Zweifel am Vorgehen, am Plan und am Ziel des ganzen besteht. Es ist meiner Meinung nach klar erkenntlich gewesen, dass SH und die G7 das WHOA zur Gewinnmaximierung der Gläubiger auf Kosten der Aktionäre verwenden wollen. Dies wird sich wohl auch im Urteil widerspiegeln meiner Meinung nach.
"Die SdK hatte von Anfang an, nur eine Chance: Das "finden" von weiterem Vermögen um das Vermögen zu erhöhen und über das Fremdkapital zu heben. Das ist nicht gelungen und damit ist es definitiv vorbei."
Die SdK hat Vermögen aufgedeckt bzw. über das Gutachten von Farber aufgewiesen, dass die Aktionäre im Geld sind. Dieses Gutachten wurde vom Gericht weder bezweifelt noch so extrem hinterfragt wie das Gutachten von SH. Aus meiner Sicht, zeigt dies, dass das Gericht somit eher geneigt ist dem Farber Gutachten der SdK zu glauben als dem Gutachten von SH. Dies würde dann wiederum dazu führen, dass die Aktionäre mit diesem Plan schlechter gestellt werden, was ebenfalls gesetzlich verboten ist.
Nun gibt es 3 Möglichkeiten:
1. Das Gericht lehnt das WHOA ab was sie ja dürfen. 2. Das Gericht stimmt dem WHOA zu ohne weitere Auflagen oder Einsprüche. Was aus meiner Sicht anhand der begründeten Zweifel eher nicht der Fall sein wird. 3. Das Gericht zwingt die Gläubiger und SH zu einem Vergleich mit den Aktionären oder erlegt ihnen Auflagen auf die dazu führen, dass die Aktionäre nicht schlechter gestellt werden und genehmigen im Gegenzug das WHOA. Sie haben das Recht im Zuge des WHOA die Parteien zu einem Vergleich zu zwingen oder Auflagen aufzuerlegen für eine Bestätigung.
Natürlich wirst Du jetzt wieder im Kreis hüpfen weil Du da anderer Meinung bist, aber ich würde vorschlagen, dass wir bis Mittwoch nächster Woche warten und dann sehen wie das Urteil ausfällt und reden dann weiter...
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