Also ich muss sagen, dass ich seit der versuchten Dividendenstreichung ein sehr schlechtes Gefühl habe und deshalb auch seit dem knapp 75% meiner Anteile verkauft habe, trotz der extrem guten Fundamentaldaten (wenn sie denn auch stimmen). Das Management und die Finanzabteilung scheinen äußerst stümperhaft zu sein. Dass eine Mindestdividende eingefordert werden kann, wenn ein Betrag in die Gewinnrücklage eingestellt wird und die Finanzlage des Unternehmens nicht bedroht ist, ist nichts neues und sollte man eigentlich als Vorstand bzw. Finanzverantwortlicher wissen. Beispiele selbst in kürzerer Vergangenheit gibt es genug (Bayer, K+S usw.). Einfach mal im HGB lesen hätte auch schon geholfen. Passus unten anbei. Mir ist das mittlerweile zu heiß, größere Summen in ein Unternehmen zu investieren, welches ein Mindestmaß an Kompetenz vermissen lässt.
§ 254 Anfechtung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns (1) Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns kann außer nach § 243 auch angefochten werden, wenn die Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn Beträge in Gewinnrücklagen einstellt oder als Gewinn vorträgt, die nicht nach Gesetz oder Satzung von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen sind, obwohl die Einstellung oder der Gewinnvortrag bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht notwendig ist, um die Lebens- und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft für einen hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Notwendigkeiten übersehbaren Zeitraum zu sichern und dadurch unter die Aktionäre kein Gewinn in Höhe von mindestens vier vom Hundert des Grundkapitals abzüglich von noch nicht eingeforderten Einlagen verteilt werden kann. |