Dann hat sich bei mir oben dann auch ein (schlimmer) Gedankenfehler eingeschlichen. Gut aufgepasst!
Die Mehrwertsteuer ist natürlich vom Endkundenzu tragen. Was jedoch richtig bleibt, ist dass sich damit bei internationalen Transaktionen die Importe für den Endrunden verteuern und sie sich insofern wie einen Art Zoll auf das Nachfrageverhalten des Endkunden auswirken kann. ;-)
Die Idee, die Gewinne dort zu besteuern, wo Sie realisiert werden, sprich, wo die Produkte verkauft werden, ist dabei von der Konstruktion her der Mehrwertsteuer im übrigen sehr ähnlich - So hat sich dieser dusselige und etwas kuriose Fehler bei mir dann auch vermutlich überhaupt gestern Abend eingeschlichen.
Was Doppelbesteuerungsabkommen betrifft, so gelten diese ja für beide Seiten, und sind meist der Natur gestaltet, dass die bereits im anderen Land auf denselben Besteuerungsgegenstand gezahlten Steuern beim Fiskus angerechnet werden können. Es gäbe - je nach Bedeutung der gegenseitigen Handelsbeziehung - Anreize, Doppelbesteuerungen für die eigenen Unternehmen und Bürger zu vermeiden oder auch nicht. Was an der Idee, Gewinne dort zu besteuern, wo sie realisiert werden nun per se ungerechter sein sollte, als sie dort zu besteuern, wo die Unternehmen ansässig sind, bzw. wo sie produzieren, ist dabei nicht wirklich einzusehen.
Und Dein letztes Argument bleibt nach wie vor falsch.
Das Steueraufkommen hinsichtlich der Besteuerung von Unternehmen richtete sich (wenn man mal von anderen Unternehmenssteuern wie der Körperschaftssteuer der Einfachheit halber bei dieser Modellierung absieht) dann danach, wie viele Produkte im eigenen Land in der Summe verkauft werden. Der Bedarf nach Produkten, sprich, die Nachfrage nach Produkten bleibt dabei jedoch grundsätzlich dieselbe, unabhängig davon, ob diese nun mit inländischen oder ausländischen Produkten befriedigt wird und unabhängig davon, in welchem Verhältnis diese Güter auch immer gegeneinander substituiert werden. Das Volumen an im eigenen Land verkauften Produkten dürfte durch diese Dinge im Grundsatz (wenn man bei dieser Modellierung mögliche Preiseffekte und damit zusammenhängende mögliche Verschiebungen von Nachfragekurven des besseren Verständnisses halber einmal vernachlässigt) dasselbe bleiben, und damit auch das daraus resultierende Steueraufkomnen.
Anders gesagt, der Staat nimmt dann keinen Dollar mehr an Steuern ein, wenn der Bürger einen VW und keinen Ford bestellt. Im ersteren Fall wandert dabei jedoch immer noch Geld ins Ausland ab, wobei dieser Effekt durch die Steuer aber immerhin etwas geschmälert werden könnte.
Wenn nun im Heimatland des Unternehmens indessen eine vergleichbare Unternehmensbesteuerung gelten würde, so bedeuteten die bei Exporten in die USA dann drüben gezahlten Steuern auch im Grundsatz keine zusätzliche Belastung der Unternehmen. Unterschiede im Steuersatz wirkten sich natürlich aus. Je nachdem wäre es dann steuerlich vorteilhafter oder nachteiliger, Produkte an unterschiedlichen Märkten zu verkaufen, worauf die Unternehmen dann allerdings wohl mit entsprechenden Preisanpassungen reagieren würden.
Diese Preisänderungen dürften sich dann - je nach Preiselastizizät des jeweiligen Produktes - natürlich auch auf das Nachfrageverhalten entsprechend auswirken.
Dass dieses Form der Besteuerung nun in irgendeiner Weise gerechter oder ungerechter Wäre als das bisherige System kann ich nicht erkennen.
Der große Vorteil, den ich damit verbunden sehe, liegt darin, dass die langfristig destabilisierende Wirkung von chronischen Handelsdefiziten, damit etwas abgemildert werden könnte. Exporte würden sich immer noch für die Unternehmem lohnen. Ein Überhang an Importen könnte jedoch zumindest bilanziell etwas abgefedert werden.
Einen weiteren Vorteil sehe ich ferner auch darin, dass damit plötzlich diverse Steuerdumpingstrategien auf einmal wirkungslos würden und schlichtweg keinen Sinn mehr ergäben. Es käme dann bei der Unternhmensbesteuerung im wesentlichen nur noch auf einen Steuersatz im internationalen Vergleich an, nämlich auf den mit dem die Transaktionen, wo sie realisiert werden, im jeweiligen Land besteuert werden.
Natürlich könnte man sich auch dort gegenseitig unter- oder auch überbieten wollen. Dies dürfte aber zum einen nicht mehr dazu geeignet sein, Anreize dafür zu setzen ganze Produktions und Werschöpfunsketten zu verlagern, sprich, sich nicht mehr auf die Attraktivität des Produktionsstandortes als solchen auswirken, und zum anderen gälte solch ein Steuersatz ja auch für alle Umsätze die im eigenen Land getätigt werden.
Eine überbordende Besteuerung der Importe führte immer automatisch auch zu einer überbordenden Besteuerung der eigenen Unternehmen im eigenen Binnenmarkt. Und ein Steuerdumping für den Binnenmarkt, käme immer auch den Ausländischen Unternehmen zu gute die dorthin exportieren.
Eine unsachgemäße auf Übervorteilung der anderen ausgerichtete Unternehmensbesteuerung ergäbe plötzlich schlichtweg keinen Sinn mehr, und genau deswegen würde man sich womöglich plötzlich im internationalen Vergleich dann auch vermutlich bei recht nahe beeinander liegenden und sinnvoll austarierten Sätzen einpendeln. |