...nächsten Stunden auch nichts mehr kommen. Denn gemäss Eintrag im Handelsregister muss die Ankündigung im SHAB veröffentlicht werden: "Die Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im SHAB; sind dem Verwaltungsrat die Adressen der Aktionäre bekannt, so können solche Mitteilungen durch eingeschriebenen Brief erfolgen, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt. www.zefix.ch Damit die Veröffentlichung z.B an einem Freitag im SHAB gewährleistet ist, muss die Meldung am vorangegangenen Dienstag bis spätestens 14:00h bei der Annoncen-Agentur Biel AG erfolgt sein. www.shab.ch Es ist somit eine unumstössliche Tatsache, dass die ordnungsgemässe GV nicht mehr - trotz Ankündigung - im 3. Quartal stattfinden wird. "Der Verwaltungsrat der EuroGas AG hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2012 beschlossen, die ordentliche Generalversammlung 2012 der Gesellschaft auf das 3. Quartal 2012 zu verschieben, da aufgrund der Umstrukturierung der EuroGas Gruppe weitere administrative Detailabwicklungen notwendig sind, zu der auch die oben erwähnte Übernahme der EuroGas GmbH Wien gehört. Die ordentliche Generalversammlung 2012 wird somit im 3. Quartal 2012 abgehalten. http://www.eurogas-ag.com/70-0-AdHoc-Meldung.html Nun, im Grunde ist es ja nur eine weitere "Ankündigung" die sich in Luft aufgelöst hat... |