die software (aecd) ist generell auch in den usa erlaubt, allerdings besteht wohl auch hier die möglichkeit, mit dieser software auf dem prüfstand zu schummeln. Die EPA behauptet, vw würde genau das tun und die epa wird sich da vermutlich schon recht sicher sein. VW behauptet zwar es ist nicht so, aber das haben sie beim ersten mal ja auch... Das problem der EPA liegt eben darin, dass sie es beweisen muss. Beim ersten mal hat vw es zugegeben, hier (noch) nicht. Soweit ich weiß, gibt es derzeit kein Gesetz, dass man den Code für die Motorsteuerung offenlegen muss. Vielleicht ist die Software auch einfach nur ein Grenzfall, bin da auch kein Experte, aber "irgendwas" wird vermutlich schon dran sein an der vorwürfen der epa, alles andere würde mich überraschen. |