die ansage in verbindung mit beigefügtem link macht die haltung des shlomo silberstein insofern unmißverständlich, als er bei der kanzlerin das verbrechen der korruption hier öffentlich vermutet und entsprechende gerichtliche verurteilungen (wie bei macron) in aussicht stellt. auch dieses kann als missbrauch der redefreiheit geahndet werden.
Üble Nachrede in Abgrenzung zur Ehrenbeleidigung Bei der Üblen Nachrede verbreitete eine Person gezielt rufschädigende Tatsachen über eine dritte Person, ohne sicher zu wissen, ob diese der Wahrheit entsprechen oder nicht. Dabei erfüllt auch die Weitergabe von rufschädigenden Gerüchten den Straftatbestand der Üblen Nachrede.
Die ist z.B. gegeben, wenn über eine Person behauptet wird, sie habe etwas gestohlen, obwohl dies nicht bewiesen ist. Die Üble Nachrede ist ein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch und kann zur Anzeige gebracht werden.
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