schlimm, unsere Rechtslage/Gesetze, wenn ein Gefährder und mutmasslicher Leibwächter Bin Ladens (diese Behauptung wird wohl keiner so einfach aus dem Ärmel zaubern...) bei uns ein Bleiberecht bekommt, weil er EVENTUELL in Tunesien der Folter ausgesetzt ist. Bin Laden und seine Anhänger haben mehr als nur gefoltert... Dass die Richter und Präsidentin am OVG NRW sich nur auf die "mögliche" Folter in Tunesien beziehen und grundsätzlich nicht berücksichtigen, ob dieser Umstand im Falle Sami A. auch bzw. noch zutreffend ist, hat schon mehr als nur ein Geschmäckle, bei aller regelgerechten Rechtsprechung. Sami A. wurde eben gerade in Tunesien während seiner U-Haft nachweislich nicht gefoltert. Gerade auf NTV, 13.30 Sondersendung zu Fall Sami A., versch. Interviews von versch. Politikern, sinngemäss (Podcast nachzuhören!): - dieser Vorgang ist so nur in D mit der Asylgesetzgebung möglich. Man solle sich an Asylgesetzgebungen in Ländern wie Niederlande, Kanada u.a. orientieren, wo solch ein Vorgang mit Rückführung ausgeschlossen werden kann. - NRW-Politiker im Interview - nicht jeder Richterspruch, auch wenn er auf gesetzlicher Grundlage fusst, ist rechtlich nachvollziehbar und schon gar nicht vermittelbar. - man kann Sami A. bei Einreise als Gefährder sofort festsetzen und "alle rechtliche Möglichkeiten" anwenden, Sami A. auszuweisen (was natürlich wieder mit der Folterbegründung in Tunesien verhindert werden kann...). - CDU-Politiker/NRW auf NTV: der Fall Sami A. zeigt auf, dass auch Gesetzesänderungen bei der Asylgesetzgebung überdacht werden und auch geändert werden müssen. Meine Meinung: das wird aber auch Zeit, diese Erkenntnis - von wegen Gefährder und mutmassliches Terroristenmitglied unter uns, und dann noch mit Inanspruchnahme unseres grossartigen Sozialsystems.
Warum will dieser Mann ausgerechnet in Deutschland leben, wo er scheinbar bei der Mehrheit der Menschen unerwünscht ist? Muss man wirklich nicht erörtern...
Gibt es evtl. tatsächlich Menschen, die es gut und richtig finden, dass solch ein nachweislicher Gefährder und mutmasslicher Leibwächter von Bin Laden, ein Bleiberecht unter uns hier erhält, um hier ein Leben zu führen, dass er möglicherweise vielen anderen Menschen als mutmasslicher Leibwächter von B.Laden verwehrt hat. Und das einzig und allein mit der Begründung, dass ihm Folter in seinem Heimatland drohen KÖNNTE (unsere Gerichte beschäftigen sich nicht einmal mit der aktuellen Lage dazu, sonst würden sie zu einem anderen Urteil kommen - zumindest aktuell im Falle Sami A.). Unglaublich, aber wahr.
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