Gesetze sind eigentlich dazu da eingehalten und nicht ggf. gebeugt zu werden, d.h. offensichtlich haben wir ein sehr hohes Risiko kreativer Auslegung der unternehmerischen Freiheit. Ich bin davon ausgehalten, dass das Gesetz eingehalten wird, wie denke ich viele andere Altaktionäre auch. Die Novellierung des WpÜG sollte doch gerade den früheren Missbrauch, mittels Optionen vor einem Übernahmeangebot bereits faktisch einen beherrschenden Einfluss auf das zu übernehmende Unternehmen zu haben.
@blacksoon
Goldin hat bereits eine beherrschende Stellung und rund 41% von 97 Mio. Aktien inklusive Pflichtwandelanleihe zzgl. noch nicht deklarierter Zukäufe und angedienter Aktien i.R. des laufenden Angebots. Es gibt aktuell kein Liquiditäts- oder Bonitätsproblem, sondern die geplante kalte Teilentwignung mittels Squeeze Out nach vorherigem "freiwilligen(?) Angebot, i.R. der Investorenvereinbarung als Back Stop Investor geplant mit damls 0(!!) Aktien, jetzt werden sie rund 79% erreichen und nach dem Angebot noch deutlich mehr.
Es ist ganz augenscheinlich geplant, die Altaktionäre vom Turnaround abzuschneiden, zuerst freiwillig und bei Gelegenheit und zu geringer Gegenwehr offensichtlich mittels "Billig-Squeeze-Out" gemäss "Angebot".
Für wen wirkt das nicht rechtsmissbräuchlich entgegen dem Schutzgedanken und Sinn des novellierten WpÜG? |