für die absurd falsche Anwendung der FiFo Regel : 1. Chartlord (ledig) kauft 1000 Postaktien zu 10 Euro 2. Chartlord heiratet und begründet mit einer Chartlady das gesetzliche Eheverhältnis der Zugewinngemeinschaft. 3. Chartlords ledig erworbene 1000 Postaktien zu Nr. 1 fallen nicht in die Zugewinngemeinschaft. 4. Chartlord und Chartlady kaufen weitere 1000 Postaktien, die in dem Depot des Chartlords aufgenommen werden zu 20 Euro. 5. Die Ehe der Chartleute wird geschieden und die Zugewinngemeinschaft muss liquidiert werden. Dazu müssen 1000 Postaktien, die während der Ehe erworben wurden zu 24 Euro verkauft werden. 5a) Die Chartlady merkt nichts und wird übers Ohr gehauen = Der Chartlord verkauft FiFo die zuerst erworbenen 1000 Aktien für 24 000 Euro und bezahlt aus der Differenz 3920 Euro Steuern, so dass 20 080 durch zwei geteilt werden als Ausgleich der Zugewinngemeinschaft. 5b) Die Chartlady ist clever und weiss, dass nur das zweite Paket Postaktien, die für 20 Euro erworben wurden, in der Zugewinngemeinschaft verkauft und steuerlich behandelt werden dürfen, auch wenn der Chartlord alleiniger Depot/Kontoinhaber ist. Verkaufspreis auch 24 000. Aber 20 000 Euro Kaufpreis macht nur zu versteuernde 4000 Euro also 1120 Steuern, die von den 24 000 abgezogen werden dürfen. Macht 22 880 als Ausgleich der Zugewinngemeinschaft. Und der Chartlord bleibt alleine auf der höheren Steuerlast der nicht in die Ehe eingebrachten 1000 Postaktien sitzen. Daran sieht man, dass in Deutschland auch Gesetze gelten, die man nicht kennt oder beachtet. Der Chartlord |