Ein neues Gesetz gibt Unternehmen die Möglichkeit, die Pensionsansprüche früherer Vorstände zu kürzen. Ein erster Fall bei Infineon zeigt: Das eröffnet Raum, um persönliche Rechnungen zu begleichen. Solange sich Ex-Topmanager juristisch nichts haben zuschulden kommen lassen, sollten die Ruhegelder unantastbar sein. Wer um die tiefe Männerfeindschaft zwischen Max Dietrich Kley und Wolfgang Ziebart weiß, muss bei dieser Nachricht stutzig werden: Das Kontrollgremium des Chipkonzerns Infineon unter Kley will dem früheren Vorstandsvorsitzenden Ziebart die vertraglich festgelegten Pensionsansprüche kürzen. Angesichts der Tatsache, dass es Kley war, der Ziebart nach einem heftigen Machtkampf im Mai 2008 aus dem Konzern mobbte, liegt der Verdacht nahe: Hier geht es um eine persönliche Rechnung. Immerhin kann sich Kley auf eine neue Rechtslage stützen. Infineon argumentiert mit der Ergänzung des Aktiengesetzes vom Juli. Danach haben Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen die Möglichkeit, ehemaligen Vorständen die Ruhegehälter zusammenzustreichen - falls sich die Lage des Unternehmens so verändert hat, dass die Ansprüche "unbillig" wären. Ob sich diese Klausel in diesem Fall anwenden lässt, ist jedoch äußerst fraglich - selbst wenn sie extrem dehnbar ist. Zwar kann niemand behaupten, dass Infineon heute kerngesund dasteht. Richtig ist aber auch: Das Unternehmen hat seine ärgsten Probleme vor Kurzem entschärft und seine Finanzierung gesichert. Eine Kapitalerhöhung spülte unerwartet viel Geld in die Kasse. Und die zwischenzeitlich zum Penny-Stock verkommene Infineon-Aktie steht vor der Rückkehr in den Dax.  Der ehemalige Infineon-Chef Wolfgang Ziebart auf einer Hauptversammlung des Chip-Herstellers Mehr als eine Randnotiz ist zudem, dass Chefkontrolleur Kley für die Lage des Konzerns maßgeblich mitverantwortlich ist. Als Ziebart noch im Amt war, hatte Kley verhindert, dass sich Infineon - wie vom Vorstand geplant - von der maroden Speicherchiptochter Qimonda trennt. Inzwischen ist Qimonda insolvent, und die Pleite hat auch die Konzernmutter Infineon belastet. Vor dem Hintergrund der persönlichen Fehde zwischen Kley und Ziebart ist der Angriff auf die Pensionsansprüche des Ex-Vorstandschefs ein weiteres Beispiel dafür, dass es um die Corporate Governance bei Infineon schlecht bestellt ist. Umso wichtiger ist es, dass das Aktienrecht mögliche Racheaktionen gegen ehemalige Topmanager von vornherein ausschließt. Das bedeutet: Pensionsansprüche früherer Vorstände sollten unantastbar sein, solange sich diese juristisch nichts haben zuschulden kommen lassen. Diese Forderung hatte im Übrigen auch die Corporate-Governance-Kommission vertreten. Und deren Mitglied Kley hat sie stets mitgetragen. |