Und gelesen? Es ging um einen Fall der Selbstjustiz, dh die haben eine Körperverletzung begangen, um ihr Recht bzw. ihr gefühltes Recht selbst in die Hand zu nehmen.
Da sind 8 Monate ggf. sogar nett, kommt auf die Köperverletzung an. Da schreibt der Redakteur leider nix zu.
Stattdessen meint er 6,57 Euro hätten den Auschlag gegeben. Wieso? "Ein Ladendiebstahl, Wert der Beute 6,57 Euro, gab den Ausschlag für eine Strafverbüßung."
Keine Ahnung was der damit sagen will? Hat er z.B. in U-Haft gesessen und muss nun gar nicht mehr in den Bau, weil das Strafe genug war? Gut möglich.
Oder müssen die erst noch in den Bau? Vielleicht wegen der 158 Vorstrafen? Ich weiß es nicht.
Die NOZ hat vielleicht durch solche Berichterstattung eine Zeitung mehr verkauft. Zu eigen würde ich mir das Geschreibsel dennoch nicht machen. Es ist nicht mal verständlich. |