mobil.n-tv.de/ratgeber/Wenn-die-Hausbank-vermittelt-article2925091.html Feindliche Übernahme per Equity-Swap
Auch Aktien können innerhalb eines Swap-Geschäfts getauscht werden. Dies nennt man Equity-Swap. Eine typische Variante, die bei feindlichen Übernahmen zum Einsatz kommen kann, ist der Cash-Settled Equity-Swap. Prominentes Beispiel ist hier die Übernahme von Continental durch Scheffler.
Normalerweise müssen Ankäufer melden, wenn sie über 3 Prozent an einem Unternehmen erworben haben. Scheffler kaufte zunächst nur 2,97 Prozent der Continental-Aktien. Um die Meldepflicht zu umgehen, erwirbt der Angreifer bei verschiedenen Banken Swaps mit dem Zielunternehmen als Basiswert. Dadurch besteht die Möglichkeit, an Kurssteigerungen, die bei einem zu übernehmenden Unternehmen üblich sind, mit einzustreichen. Die Banken leisten bei Tausch allerdings nicht die Aktien des Zielunternehmens sondern einen Barausgleich.
Um sich gegen das Kurssteigerungsrisiko abzusichern, kaufen die Banken die Aktien des Zielunternehmens. Ist das Swap-Geschäft beendet, wollen die Banken die Aktien wieder verkaufen und finden im Angreifer einen willigen Abnehmer. Dieser verfügt dann im Idealfall durch das Swap-Geschäft über ausreichend liquide Mittel, um die Kurssteigerungen der Aktie des Zielunternehmens gut zu verkraften. |