Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?!

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neuester Beitrag: 17.08.23 15:25
eröffnet am: 22.09.14 17:01 von: warkla2 Anzahl Beiträge: 20624
neuester Beitrag: 17.08.23 15:25 von: JuPePo Leser gesamt: 5906451
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10.06.17 01:08

263 Postings, 3233 Tage geolongPegelstände / noch 28 Tage

Tag 2 der Angebotsfrist ist verstrichen. Der Countdown läuft.

Es ist ruhig - keine Bewegung an den Wasserständen (bzw. nur innerhalb der angegebenen Range-Intervalle)


Zur Erklärung: Der Firmenanteil, der in der Tabelle bei Herrn Yong Yu angegeben ist, kann quasi dem Bieter gesamt zugerechnet werden, da Herr Yong Yu die oberste beherrschende Person einer Kette an Tochterunternehmen ist, die die Bieterfirma selbst beinhaltet und weitere, deren Anteile alle wegen Übertragungsverpflichtung bzw. Verpflichtung zur Angebotsannahme dem Bieter angerechnet werden können.

"Anteile laut letzter Meldung": der jeweilige Anteil entspricht dem Wert zum Zeitpunkt der letzten zugeordneten Stimmrechte-Meldung

"Range": in diesem Bereich liegt der Aktienanteil solange, bis eine neue Stimmrechte-Meldung im Fall einer Schwellenberührung das Verlassen dieses Bereiches anzeigt.

(Prozentangaben auf Zehntel gerundet.)

Alle Angaben ohne Gewähr.

 
Angehängte Grafik:
stimmrechte_uebersicht_2.png (verkleinert auf 69%) vergrößern
stimmrechte_uebersicht_2.png

10.06.17 07:37

6179 Postings, 4140 Tage Guru51zu nr. 11624


1. die veteranen
    auf der HV wurden zu diesem vertrag 2 fragen gestellt.
     exakt:   eine frage und vom gleichen fragesteller eine gezielte nachfrage.
     es gab dennoch keine antwort.
      wie heißt es   (so ungefähr ) :   ein schelm, der böses dabei  denkt.

2.  natürlich kann  man die verstehen, die zu etwas weniger als 7,52 verkaufen.
    die wollen die sache einfach beenden.  vielleicht haben sie ja auch eine attraktive
    alternative.
     

10.06.17 08:05

3176 Postings, 4333 Tage Benz1Guten Morgen

Wir haben uns die letzten Beiträge alles durchgelesen, inzwischen ist meine Frau auch überzeugt, wir sollten Zaunkönig sein und vorerst nichts anbieten.
Ganz besonders bedanke ich mich bei Freezer, Jamannn, mehrdiegern. epizaunkönige, geolong und anderen, dies hat bei meiner zu Änderung geführt.
Aber Sie sagt die Gefahr besteht ja auch dass die Hürden von 75% eventuell auf 60% gesenkt werden können.
Danke, Ihr seid toll..............  

10.06.17 08:55
1

925 Postings, 3509 Tage hope epiInformationen Veteranen Deal

 Das   US-Kriegsveteranenministeriums ist eine sehr langsame Behörde ( laut Herr Hamilton am runden Tisch ),  was ihn natürlich zum jetzigen Zeitpunkt sehr zu gute kommt.

Letzendlich werden aber jetzt aber nach und nach die Umsätze aus diesen Mega Vertrag  in den Quartalen mit einfließen.

20 Mio. Veteranen die den Test kostenlos in Anspruch nehmen können.

Lasst euch nicht blenden. Das war ein Mega Deal.

Die Zeit wo Kleinanleger immer alles automatisch abnicken ist vorbei Herr Hamilton.


 

10.06.17 09:03
3

2200 Postings, 3496 Tage HFreezerDanke Benz1..

Noch einmal in der Zusammenfassung:  wir wissen alle nicht, was der Bieter mit der EPIGENOMICS AG vorhat.

Das, wonach es momentan wirklich aussieht, und das deckt sich auch mit der Aussage von Herrn Hamilton auf der HV:  

Offensichtlich möchte der Bieter die Kontrolle, die absolute Kontrolle über die EPIGENOMICS AG. Offensichtlich entsteht da irgend ein neues übergeordnetes Unternehmen , und die EPIGENOMICS AG mit ihrer Technologie ist ein Teil davon. Die EPIGENOMICS AG hat eine einzigartige Technologie, die FDA-Zulassung und noch ganz andere heiße Eisen im Feuer: mit anderen Worten, auf dieses Unternehmen sind einige heiß wie Frittenfett.

Und falls die komplette Übernahme der EPIGENOMICS AG wirklich geplant ist, müssen alle Kleinaktionäre möglichst schnell raus.

Deswegen denke ich auch nicht wirklich, dass die Annahmeschwelle gesenkt wird, sondern ich vermute, dass das Angebot insofern erhöht wird, dass der Bieter möglichst schnell, auch mittels Squeeze out, die Herrschaft über die EPIGENOMICS AG bekommt.

Ich vermute sogar, dass schon jetzt genau fest steht, welches neue Unternehmen entstehen soll..... und davon ist die EPIGENOMICS AG nur ein Baustein, aber in ihrer ursprünglichen Form wahrscheinlich nicht mehr erkennbar ..offensichtlich sind die Pläne längst geschmiedet, Hamilton hatte ja ein Jahr Zeit.

Und sie haben die Annahmefrist ja jetzt auf nur vier Wochen angesetzt. Wohl wissend, dass nach hinten etwas verlängert werden muss......bevor unglücklicherweise für den Bieter noch irgendwelche guten Nachrichten aus Amerika oder sonst woher kommen.

In diesem Sinne: wir haben das bisher gemeinsam gut geregelt, und ich denke wir haben wirklich gute Karten.
 

10.06.17 10:40
1

3167 Postings, 4152 Tage mehrdiegernumsatzprognose epi

danke hope epi für den hinweis

im einzelabschluss 2016 (seite6) zu entnehmen:

ROHERTRAG 2.624 mio Euro 2016 und  0,6 mio Euro 2015 = Steigerung um 333,9 %


für ein so mieses jahr 2016 (wie von ihnen dargestellt - herr hamilton -) garnicht so schlecht....  

10.06.17 10:53
1

3167 Postings, 4152 Tage mehrdiegernseite 20 anhang

umsatzerlöse mit verbundenen unternehmen 1,7 mio (also mit tochter epi usa)

prognose von epi selbst für 2017 (und wir wissen wie da tiefgestapelt wird)
ca. 4,7 Mio nur hauptsächlich durch produktverkäufe usa

steigerungsrate also von epi selbst:

ca.  160 %                        ohne erstattung etc.



wenn ich nicht schon zaunkoenig wäre.......  

10.06.17 11:05
1

3167 Postings, 4152 Tage mehrdiegernBenz1

Aber Sie sagt die Gefahr besteht ja auch dass die Hürden von 75% eventuell auf 60% gesenkt werden können.



wo seht ihr die gefahr?
erstens ist noch garnicht klar, ob 60% oder 50% erreicht werden.

STADA - Kleinaktionäre danke vorbildlich

zweitens: es verbleibt ein freefloat von 40 minus x prozent
dann sind die nichtandiener an der entwicklung der firma beteiligt.

und dann werde ich die investoren bei der erschaffung eines big player mit namen
epigenomics AG gerne unterstützen

auf AG liegt dann die betonung  

10.06.17 11:16
1

72 Postings, 3486 Tage vorsorgefanAngebote

Ich hoffe immer noch auf ein Alternativangebot aus den USA. In diesem Fall hätten die Chinesen die Möglichkeit ein solches Angebot wieder zu überbieten. Eine Änderung des Angebotes der Chinesen ist nach § 21 Abs.6 WpÜG nur einmal möglich! In solch einem Fall könnte der weitere Bieter aber noch einmal nachlegen. Das wäre für die Chinesen das Aus!
Sicher ein interessantes Gedankenspiel  

10.06.17 11:34
1

1361 Postings, 3050 Tage Horscht BörseVorsorgefan, danke...

Den Hinweis darauf, dass der Chinese nur 1 x das Angebot ändern kann, hatte ich auch schon mehrfach gepostet. Danke nochmal das zu das ansprichst, das ist ein ganz wesentlicher Aspekt, um der Strategie und möglichen weiteren Handlung des Chinesen nahezukommen.

Er braucht für seine Interessen (neuer Konzern mit EPI als Teil..) meines erachtens unbedingt die 75 % um in der Hauptversammlung die erforderliche 2/3-Mehrheit zu haben und muss diese jetzt (!) im 1. Anlauf mit der Angebotsfrist + Verlängerung bei Angebotsänderung erreichen, sonst hat er 1 jahr "Wartezeit" um ein weiteres Angebot vorlegen zu können. Er könnte natürlich dann am Markt zukaufen aber das würde den kurs nach oben treiben...

Daher nochmal meine Einschätzung, dass er mit der Änderung des Angebotes dieses erheblich erhöhen würde, um alle noch ausstehenden Aktien mindestens bis auf 75 % zu erhalten, denn sonst müsste er am Markt nachkaufen und das würde auch den Kurs etc. antreiben....

Bin gespannt, die Strategie des Chinesen mit dem möglichen weiteren vorgehen zu diskutieren.  

10.06.17 12:21
1

3167 Postings, 4152 Tage mehrdiegernchinesen

ich denke, dass die chinesen zur zeit am markt viel aufkaufen. warum auch nicht? werden ja immer noch genug angeboten.

guru 51 hast du noch den umsatzüberblick?

nach einer woche muss gemeldet werden,
zukäufe und andienung, also gesamtstimmrechte der besser des chinesen.
müsste also nächsten donnerstag kommen ....korrekt?  

10.06.17 12:59
2

2200 Postings, 3496 Tage HFreezerHauptversammlung, 11:46 Uhr .....

Nachfolgendes in Ergänzung zu #11630 ...

Es war gerade die Zeit der Wortmeldungen auf der Hauptversammlung.


Ein gut gekleideter Herr machte einige Anmerkungen zur geplanten Übernahme.  Und dann wandte er sich dem Aufsichtsrats-Vorsitzenden, Herrn von Prondzynski , zu und sprach ihn direkt an.  Er bedankte sich für all die schönen Hautversammlungen,  und er wünschte Herrn von Prondzynski von Herzen alles Gute.  Weil er, wie er sagte, nicht sicher sei, ob man sich 2018 noch einmal wieder sehen würde.


Und um 11:46 Uhr ging gerade ein Unwetter über Berlin nieder.  Und Herr von Prondzynski blickte nach rechts, schaute den Redner an, presste die Lippen zusammen und nickte zweimal zustimmend.  Und so wie er da saß, hatte ich tatsächlich so etwas wie Mitleid mit ihm. ( 8 Minuten später sah ich den Chinesen mit seinem Sohn am Buffet und da war das Mitleid dann auch schon wieder schlagartig weg  ).

Version 1:

Der Bieter plant, nach erfolgreicher Übernahme den Aufsichtsrat anteilig neu zu besetzen; sollten Herr von Prondzynski und andere bereits jetzt informiert sein, dass sie ausscheiden werden?


Version 2 :

Gibt es ab 2018 womöglich  gar keine Hauptversammlung einer EPIGENOMICS AG in Berlin?



Wohl gemerkt: alles vor dem Hintergrund, dass der Plan des Bieters aufgeht.

 

10.06.17 16:05

263 Postings, 3233 Tage geolongsehr schön

finde ich die Mischung der Beiträge hier im Forum – der Mix aus gehalt- und niveauvollen, informativen, kurzweiligen, humorvollen, sachlichen, emotional gefärbten, kämpferischen, pointierten, skurril angehauchten Beiträgen und solchen mit einer ganz besonders persönlichen Note. Diese Vielfalt steht in einer guten Balance und trägt auch zu meiner inneren Balance als Zaunkönig in Warteposition während des Countdowns (heute Tag 3 von 30) bis zum Ende der Angebotsfrist am 7. Juli bei.  

10.06.17 16:07

263 Postings, 3233 Tage geolongDer Zaunkönig

liebt die VIELFALT!
… er lässt sich nicht in die Falle der EINFALT locken.
 

10.06.17 16:27

263 Postings, 3233 Tage geolongDer einfältige Bär


Also, ich habe in den letzten Monaten mit vielen Epi-Aktionären über die Zukunftschancen des Unternehmens diskutiert. Was uns gemeinsam ist, ist das Interesse den Aktionärswert zu maximieren. Unterschiedlich sind die Einschätzungen darüber, wann die Voraussetzungen für eine nachhaltige Neubewertungs-Entwicklung gegeben sind (medizinische Richtlinien, Zulassung) und in welchem konkreten Ausmaß in weiterer Folge das immense Potenzial ausgeschöpft werden kann. Natürlich werden hier Kursziele beginnend von niedrig-zweistelligen Kursen bis zu einer hohen Vervielfachung des derzeitigen Kurses genannt.

Jetzt stelle man sich einmal vor, es gebe einen Insider, der bereits bei einem Kurs von € 7,52 trotz Kenntnis des großen Firmenpotenzials den Aktionärswert als maximiert bewertet. Unglaublich, aber man staune: tatsächlich so gehört, und zwar in der Telefonkonferenz v. 26. April dieses Jahres – da hat tatsächlich ein Insider gemeint, dass durch das Angebot der Aktionärswert maximiert werde!

Ach ja, dass dieser Insider zugleich den Posten des Vorstands der Epigenomics AG innehat, ist vermutlich reiner Zufall.

Wenn Mr. Hamilton wirklich dieser Meinung ist, befindet er sich in der misslichen Lage, selbst nicht von der Maximierung des Aktionärswertes profitieren zu können, da er keine Aktien der Epigenomics AG besitzt (Quelle: http://www.epigenomics.com/wp-content/uploads/...06/Irrevocable_d.pdf ).

Mr. Hamilton sollte nicht versuchen, uns diesen Bären von der Aktionärswert-Maximierung aufzubinden. Ich kann es zwar nicht verhindern, dass er es versucht, aber aufbinden lassen muss ich mir den Bären nicht. Ich für meinen Teil werde mich jedenfalls nicht als Bärenabnehmer andienen.

(wörtlich aus dem Transkript der Telefonkonferenz v. 26.04.2017: „ … the executive board and the supervisory board believe the tender offer of €0.752 per share maximizes shareholder value.”
Quelle: https://seekingalpha.com/article/4067296-epigenomics-epgnf-ceo-gregory-hamilton-q4-2016-results-earnings-call-transcript )

 

10.06.17 21:14

263 Postings, 3233 Tage geolongPegelstände / Tag 3 (von 30)

neigt sich dem Ende zu. Der nächste Börsenhandelstag (Montag) ist bereits der 5. Tag - erste offizielle Meldung über die Stimmrechtsanteile und Anzahl der Wertpapiere aus den Annahmeerklärungen sollte (spätestens) am Donnerstag, 15. Juni, erfolgen. Dies ist dann bereits Tag 8/30. Diese Meldung zur aktuellen Andienungsquote wird unter www.summit-hero-angebot.de und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

An börsenfreien Tagen verweise ich bezüglich der "Pegelstände" nur auf die letzte Darstellung der Tabelle:  siehe Post #11626.

 

10.06.17 22:05

3 Postings, 3039 Tage Mike86aka86MikeEpi nach kaufen ?

Moin Mitstreiter,

macht es jetzt noch Sinn EPI nach zukaufen ?

mfg  

10.06.17 22:51

12 Postings, 3510 Tage Thurinigia86Chance auf Angebotserhöhung

Hallo Epi-Gemeinde,
bereits seit mehr als einem Jahr lese ich hier nahezu täglich mit. Ich war ursprünglich von Epi nicht überzeugt, bin aber nach ausgiebiger Recherche vor ca. 1 Jahr eingestiegen, da ich erhebliche Chancen gesehen habe. Nun bin ich bin und hergerissen, ob ich den Gewinn realisieren soll oder ob doch eine Chance besteht, dass das aktuelle Übernahmeangebot wirklich nochmal nachgebessert wird. Jedenfalls wollte ich mich bei den aktiven Menschen dieses Threads bedanken. Es waren wirklich interessante Beiträge dabei!  

11.06.17 04:39

2061 Postings, 3573 Tage Kassiopeia#11642

Nachkaufen? bzw. ob es Sinn macht.
Diese Frage muss jeder für sich beantworten und auch ganz genau SEINE Ziele (und vielleicht auch Nerven) kennen.
m.E. kann es sinnvoll und auch lukrativ sein,


 

11.06.17 04:53

2061 Postings, 3573 Tage KassiopeiaZu #11643

Für alle nochmal zur Information.
Ein wichtiger und fundierter Beitrag

http://www.ariva.de/forum/...a-zulassung-508098?page=447#jumppos11199  

11.06.17 11:50

2200 Postings, 3496 Tage HFreezerAngebotserhöhung,.. wie oft?

Vorsorgefan #11634 und
Horscht Börse #11635


Irgendwie habe ich doch den Eindruck, dass eine Angebotserhöhung doch mehrfach erfolgen kann.


Aus diesem Grunde die wesentlichen Passsagen des § 21 und §26 WpÜG:





§ 21 WpÜG sagt besagt  in Abs. 5 und 6 folgendes:


5) Im Falle einer Änderung des Angebots verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen, sofern die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt. Dies gilt auch, falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt.


(6) Eine erneute Änderung des Angebots innerhalb der in Absatz 5 genannten Frist von zwei Wochen ist unzulässig.




Und § 26 WpÜG (Sperrfrist) lautet:

§ 26 - Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 3822; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 4110-7 Börsenvorschriften
23 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 114 Vorschriften zitiert
Abschnitt 3 Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
§ 25 ←




§ 26 Sperrfrist


§ 26 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Ist ein Angebot nach § 15 Abs. 1 oder 2 untersagt worden, ist ein erneutes Angebot des Bieters vor Ablauf eines Jahres unzulässig. Gleiches gilt, wenn der Bieter ein Angebot von dem Erwerb eines Mindestanteils der Wertpapiere abhängig gemacht hat und dieser Mindestanteil nach Ablauf der Annahmefrist nicht erreicht wurde. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Bieter zur Veröffentlichung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 und zur Abgabe eines Angebots nach § 35 Abs. 2 Satz 1 verpflichtet ist.

(2) Die Bundesanstalt kann den Bieter auf schriftlichen Antrag von dem Verbot des Absatzes 1 Satz 1 und 2 befreien, wenn die Zielgesellschaft der Befreiung zustimmt.






§21, Abs. 6 sagt lediglich, dass eine erneute Änderung des Angebotes in der 2wöchigen Verlängerung nicht möglich ist.

Und wenn man sich §26, Abs. 2 anschaut, hat man den Eindruck, dass alles möglich ist, wenn Bieter (Summit) und Zielgesellschaft (Epigenomics AG) sich einig sind und die BaFin abnickt ("Die Bundesanstalt KANN den Bieter auf schriftlichen  Antrag.....").


Dies nur am Rande. Ob es überhaupt Bedeutung bekommen wird....?...Wir werden sehen.






Also, für mich sieht es danach aus, dass auch mehrmalige Angebotserhöhungen möglich sind, erst recht nach §26, Abs. 2 WpÜG.
 

11.06.17 12:06

2061 Postings, 3573 Tage Kassiopeia§26 Absatz 2

(2) Die Bundesanstalt kann den Bieter auf schriftlichen Antrag von dem Verbot des Absatzes 1 Satz 1 und 2 befreien, wenn die Zielgesellschaft der Befreiung zustimmt.


Die Zielgesellschaft: Bedeutet das nicht, dass es auf einer Hauptversammlung beschlossen werden muss ?

Ich würde mich wundern,wenn ein CEO, der ist übrigens auch nur Angestellter; hier eigenmächtig zustimmen kann.


 

11.06.17 12:25

2200 Postings, 3496 Tage HFreezer.....

...keine Ahnung..........ob das näher definiert ist: "wenn die Zielgesellschaft der Befreiung zustimmt"..?


Ich vermute, da kommen wir im Frühsommer auf juristisches Glatteis...vielleicht führt dieser Exkurs auch zu weit.....


Ich wollte es nur mal anmerken......sollte mich wundern, wenn nicht alles irgendwie juristisch "hingedreht" werden kann.....  

11.06.17 12:31

925 Postings, 3509 Tage hope epiAlle glauben an den Erfolg der Vermarktung

Hier ein Auszug der Zustimmung  von Herr Hamilton.

„Das Business Combination Agreement gibt unserem Unternehmen Zugang zu den nötigen finanziellen Ressourcen, um unsere Produkte weltweit erfolgreich zu vermarkten. Außerdem bietet sich uns damit die Möglichkeit, zukünftig unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auszuweiten und so das Potenzial unserer einzigartigen Technologie auf dem Gebiet der Krebs-Biomarker zu entfalten.“

Aber nicht zu dem Ramschpreis von 7,52 €
 

11.06.17 12:35

2200 Postings, 3496 Tage HFreezer....

allein die Variable: Bafin.....vielleicht sagen die montags: nein und freitags: ja....

und falls doch noch ein USA-Interessent mit einem Angebot um die Ecke kommt, dann wird's ganz unübersichtlich....

Last uns einfach nur im Hinterkopf haben, dass es womöglich zu wiederholten Angebotserhöhungen kommen KANN.....  

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