Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?!

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neuester Beitrag: 17.08.23 15:25
eröffnet am: 22.09.14 17:01 von: warkla2 Anzahl Beiträge: 20624
neuester Beitrag: 17.08.23 15:25 von: JuPePo Leser gesamt: 5907378
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13.06.17 21:55

263 Postings, 3234 Tage geolong4 Tage

nach Erreichen einer meldepflichtigen Schwelle an Stimmrechtsanteilen ist eine Meldung zu machen.  

13.06.17 22:03

263 Postings, 3234 Tage geolonggenauer gesagt:

innerhalb von 4 Handelstagen muss das Erreichen bzw. Über- oder Unterschreiten der Schwelle gegenüber dem Emittenten und der BaFin angezeigt werden. -> Ad-Hoc-Pflicht  

13.06.17 22:09

3176 Postings, 4334 Tage Benz1Wir haben noch

nichts bekommen von unserer Bank, wegen Angebot-Anbietung. Schon seltsam oder muß ich selber zur Bank?  

13.06.17 22:14

3957 Postings, 5506 Tage nuuj@Benz1

Heute kam Email von Flatex. Sie wollen Antwort bis 5.7. !!!

 

13.06.17 22:16

722 Postings, 3062 Tage Blauerklaus44Danke geolong

13.06.17 22:22

3176 Postings, 4334 Tage Benz1nuj

Aber man muß nicht antworten oder doch? Wir wollen nicht..........  

13.06.17 22:37

2061 Postings, 3574 Tage KassiopeiaBemz1

Keine Antwort ---> ich diene NICHT an  

13.06.17 22:41

141 Postings, 4363 Tage SpiegelbildXD

auch Email von der Consors - Bank  bekommen, bis 07.07.2017. 24.00 Uhr Galgenfrist.  

13.06.17 22:49

2061 Postings, 3574 Tage KassiopeiaGalgenfrist .

für Greg ??
Toll !! Wobei ich den Galgen nicht wörtlich nehmen möchte..  

13.06.17 22:50

3957 Postings, 5506 Tage nuujAntwort nicht Verpflichtung

nur, wenn man andienen will. Sie brauchen die Zahlen. Irgendwie müssen sie ja die 75 % nachweisen wegen Erfüllung Angebot.
Im Vordruck von Flatex  (BIWBank) kann ich annehmen oder auch nur Teile annehmen oder bei Nichtannahme brauche ich nichts zu unternehmen. Das geht dann automatisch. Hier ist der Termin 5.7. nicht gut, weil da noch 2 Bankarbeitstage folgen für eine mögliche Antwort. Insofern ist das nicht korrekt von der Biw Bank. Frist läuft ja bis 8.7. (Samstag). Das ist eben der billige Jakob bei Flatex.  

14.06.17 07:56
3

78 Postings, 2998 Tage epizaunkoenigeDie EPIstory zum Unternehmenswert läuft...

Von epizaunkoenige – die EPIstory
Kontakt: epizaunkoenige@mail.de

EPIstory - Verlauf
Start der Reihe:  ab 13.06.2017

http://www.ariva.de/forum/...halten-zusammen-547435?page=4#jumppos123
 
Angehängte Grafik:
werb1.jpg (verkleinert auf 67%) vergrößern
werb1.jpg

14.06.17 08:35
1

3167 Postings, 4153 Tage mehrdiegernerschreckend

das bieterangebot liegt um 1,28 euru unter den bisherigen ausgaben der altaktionäre
quelle
http://www.ariva.de/forum/...halten-zusammen-547435?page=4#jumppos123  

14.06.17 09:08

792 Postings, 3697 Tage ahwasWiederholung

14.06.2017 Epigenomics AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots  | Epigenomics AG | News | Nachricht | Mitteilung


Epigenomics AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

DGAP-News: Epigenomics AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

14.06.2017 / 08:55
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Pressemitteilung
Epigenomics AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

Berlin, 14. Juni 2017 - Vorstand und Aufsichtsrat der Epigenomics AG (Frankfurt Prime Standard: ECX, OTCQX: EPGNY) haben das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Summit Hero Holding GmbH ("Bieterin") geprüft und ihre Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht.

Vorstand und Aufsichtsrat der Epigenomics AG begrüßen das Übernahmeangebot und empfehlen den Aktionärinnen und Aktionären die Annahme des Übernahmeangebots.

Greg Hamilton, Vorstandsvorsitzender von Epigenomics, sagte dazu: "Vorstand und Aufsichtsrat von Epigenomics sind überzeugt, dass das Übernahmeangebot das Potential des Unternehmens trotz bestehender Risiken voll berücksichtigt. Daher empfehlen wir allen Epigenomics-Aktionären, das Übernahmeangebot innerhalb der Annahmefrist bis zum 7. Juli anzunehmen."

Die Summit Hero Holding GmbH bietet allen Epigenomics-Aktionären 7,52 Euro pro Aktie in bar an. Das entspricht einer Prämie von 51,9 % gegenüber dem XETRA-Schlusskurs vor Bekanntgabe der Übernahmeabsicht sowie von 49,2 % gegenüber dem gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen Börsenkurs vor Bekanntgabe der Übernahmeabsicht. Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat ist der Angebotspreis fair und angemessen. Sie stützen sich dabei auf eigene Analysen und Bewertungen sowie auf eine durch den Finanzberater Raymond James & Associates, Inc. erstellte Fairness Opinion.

Weitere Gründe für die Empfehlung, das Übernahmeangebot anzunehmen, liegen in der Absicht der Bieterin, die Unternehmensstrategie von Epigenomics zu unterstützen und in das Unternehmen zu investieren. Die Belegschaft und der Unternehmenshauptsitz in Berlin sollen erhalten bleiben.

Alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der Epigenomics AG, die Aktien der Gesellschaft halten, haben das Übernahmeangebot bereits angenommen oder werden es annehmen.

Heino von Prondzynski, Vorsitzender des Aufsichtsrats von Epigenomics, sagte: "Wir empfehlen die Annahme des Übernahmeangebots, da es unmittelbar Wert für unsere Aktionäre schafft und gleichzeitig die langfristigen Aussichten von Epigenomics stärkt."

Der Vollzug des Angebots steht unter anderem unter der Bedingung, dass eine Mindestannahmeschwelle von 75 Prozent aller Epigenomics-Aktien erreicht wird. Sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen wurden bereits erteilt. Die Annahmefrist läuft noch bis einschließlich 7. Juli 2017.

Die begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats ist hier abrufbar: www.epigenomics.com/de/news-investoren/uebernahmeangebot/

Das Übernahmeangebot finden sie auf der Webseite der Bietergesellschaft: www.summit-hero-angebot.de

Kontakt:

Epigenomics AG, Investor Relations, Peter Vogt, Geneststraße 5, 10829 Berlin, Tel +49 (0) 30 24345 386, Fax +49 (0) 30 24345 555, E-Mail: ir@epigenomics.com

Über Epigenomics

Epigenomics AG ist ein Molekulardiagnostik-Unternehmen mit dem Fokus auf Bluttests zur Früherkennung von Krebs. Auf Basis seiner patentgeschützten Biomarker-Technologie für den Nachweis methylierter DNA entwickelt und vermarktet Epigenomics diagnostische Produkte für verschiedene Krebsindikationen mit hohem medizinischem Bedarf. Epigenomics' Hauptprodukt ist der Bluttest Epi proColon(R) zur Früherkennung von Darmkrebs. Epi proColon(R) wurde von der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA zugelassen und wird in den USA, Europa, China und weiteren ausgewählten Ländern vermarktet. Epigenomics' zweites Produkt, Epi proLung(R), wird derzeit als Bluttest zur Erkennung von Lungenkrebs entwickelt.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.epigenomics.com.

Zusätzliche Informationen

Dieses Dokument dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Angebot zum Kauf von Aktien der Epigenomics AG, einschließlich sämtlicher Bedingungen, unterliegt ausschließlich den von dem Bieter in der Angebotsunterlage genannten Bedingungen.

Weder diese Pressemitteilung noch irgendeine andere Aussage oder Stellungnahme von Epigenomics im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot, insbesondere die gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Epigenomics gemäß § 27 WpÜG, entbinden den jeweiligen Aktionär von seiner eigenen Pflicht, die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen zu prüfen und - unter Würdigung aller zur Verfügung stehender Informationsquellen, seiner individuellen Verhältnisse (insbesondere hinsichtlich seiner persönlichen steuerlichen Situation), der für ihn persönlich geltenden Rechtsvorschriften und seiner persönlichen Einschätzung über die künftige Entwicklung des Börsenkurses der Epigenomics Aktie - eine eigene Einschätzung darüber zu treffen, ob er das Übernahmeangebot annimmt oder nicht.

Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass sie nicht in der Lage und nicht verpflichtet sind zu überprüfen, ob die Aktionäre von Epigenomics bei Annahme des Übernahmeangebots alle Verpflichtungen der für sie individuell geltenden Rechtsvorschriften einhalten. Aktionäre von Epigenomics, die das Übernahmeangebot annehmen möchten, sollten prüfen, ob die Annahme des Übernahmeangebots mit rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus ihren persönlichen Verhältnissen ergeben (beispielsweise Verkaufsbeschränkungen), vereinbar ist. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen zudem, dass alle Aktionäre, die den Gesetzen einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, sich über die anwendbare Gesetze informieren und diese einhalten. Vorstand und Aufsichtsrat von Epigenomics übernehmen keine Haftung für die Entscheidung eines Aktionärs und empfehlen jedem Aktionär von Epigenomics, gegebenenfalls erforderliche individuelle steuerliche und rechtliche Beratung einzuholen.  

14.06.17 09:12
4

722 Postings, 3062 Tage Blauerklaus44Solte so besser lauten:

DGAP-News: Epigenomics AG: Zaunkönige und Kleinaktionäre empfehlen Ablehnung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots.  

14.06.17 09:42
7

2061 Postings, 3574 Tage KassiopeiaGlobalisierung

Globalisierung / Multikulti

Wenn ein
niederlandischer CEO (zwangsweise) durch einen
amerikanischen CEO abgelöst wird um eine
deutsche
Firma an einen
chinesischen Inverstor zu verscherbeln, kommt mir das
spanisch vor. Das ist nicht die feine
englische Art. Da ist doch was faul im Staate
Dänemark. Aber noch ist
Polen nicht verloren, wenn
Allemagne (alle Mann) zusammen halten und die
griechische Phalanx steht. Noch sind wir mit unserem
Latein nicht am Ende. Falls hier irgendetwas
getürkt *) sein sollte, wäre das fast wie
russisch Roulette, mit der Aussicht auf
schwedische Gardinen





*) aus Wikipedia: Das Verb türken ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für vortäuschen, fälschen, um unsere türkischen Mitbürger nicht zu diskriminieren, möchte ich dies hier ausdrücklich anmerken.

 

14.06.17 09:45

1361 Postings, 3051 Tage Horscht BörseACHTUNG wiederholte Anpreisung Ramschangebot...

Jetzt geben die auch noch mehr von unserem Geld aus um Werbung zur Verschleuderung unseres Unternehmens zu machen.

ZAUNKÖNIGE wehrt euch:

Motto: "nicht mit mir und schon gar nicht unter 25 €!"  

14.06.17 09:52
1

3167 Postings, 4153 Tage mehrdiegernein zeichen?

warum wiederholen die ihren bereits widerlegten sch...ss?

angst ihre provisionen zu verlieren?
angst ihre pöstchen zu verlieren?
angst, dass der chinese auspackt?

angst vor uns (ihren chefs)?  ja zu recht!!!!  

14.06.17 10:30

148 Postings, 3683 Tage Boristiger.

Vorstand und AR müssen eine Stellungnahme abgeben, nicht verwechseln mit der Presseerklärung. Die ist zig-Seiten lang.  

14.06.17 10:46

78 Postings, 2998 Tage epizaunkoenigeMeldepflichten

bei(m) Übernahme(versuch)

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
§ 23 Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots

(1) Der Bieter ist verpflichtet, die Anzahl sämtlicher ihm, den mit ihm gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen zustehenden Wertpapiere der Zielgesellschaft einschließlich der Höhe der jeweiligen Anteile und der ihm zustehenden und nach § 30 zuzurechnenden Stimmrechtsanteile und die Höhe der nach den §§ 25 und 25a des Wertpapierhandelsgesetzes mitzuteilenden Stimmrechtsanteile sowie die sich aus den ihm zugegangenen Annahmeerklärungen ergebende Anzahl der Wertpapiere, die Gegenstand des Angebots sind, einschließlich der Höhe der Wertpapier- und Stimmrechtsanteile
1.
nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wöchentlich sowie in der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich,

2.
unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist,
3.
unverzüglich nach Ablauf der weiteren Annahmefrist und
4.
unverzüglich nach Erreichen der für einen Ausschluss nach § 39a Abs. 1 und 2 erforderlichen Beteiligungshöhe
gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 zu veröffentlichen und der Bundesanstalt mitzuteilen. § 14 Abs. 3 Satz 2 und § 31 Abs. 6 gelten entsprechend.
(2) Erwerben bei Übernahmeangeboten, bei denen der Bieter die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt hat, und bei Pflichtangeboten der Bieter, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß Absatz 1 Nr. 2 außerhalb des Angebotsverfahrens Aktien der Zielgesellschaft, so hat der Bieter die Höhe der erworbenen Aktien- und Stimmrechtsanteile unter Angabe der Art und Höhe der für jeden Anteil gewährten Gegenleistung unverzüglich gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 zu veröffentlichen und der Bundesanstalt mitzuteilen. § 31 Abs. 6 gilt entsprechend.

 

14.06.17 11:01

792 Postings, 3697 Tage ahwaserste Verkäufe

14.06.2017 DGAP-DD: Epigenomics AG deutsch | Epigenomics AG | News | Nachricht | Mitteilung
 

14.06.17 11:13
1

18 Postings, 3040 Tage hrbgInsiderkauf / -verkauf???


Meldung und öffentliche Bekanntgabe der Geschäfte von Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen

14.06.2017 / 10:57
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
________________________________________
1. Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen

a) Name
    Titel:       Dr.
  Vorname:     Helge 
Nachname(n): Lubenow
§
2. Grund der Meldung

a) Position / Status
 Position:Aufsichtsrat
§
b) Erstmeldung

3. Angaben zum Emittenten, zum Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate, zur Versteigerungsplattform, zum Versteigerer oder zur Auktionsaufsicht

a) Name
Epigenomics AG

b) LEI
549300X1C4U862NDLN97

4. Angaben zum Geschäft/zu den Geschäften

a) Beschreibung des Finanzinstruments, Art des Instruments, Kennung
      Art:     Aktie
     ISIN: DE000A11QW50
§
b) Art des Geschäfts
Verkauf von Aktien im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Summit Hero Holding GmbH

c) Preis(e) und Volumen
  Preis(e)   Volumen§
7,52 EUR 45120,00 EUR

d) Aggregierte Informationen
     Preis§Aggregiertes Volumen
7,52 EUR 45120 EUR

e) Datum des Geschäfts
2017-06-13; UTC+2

f) Ort des Geschäfts
Außerhalb eines Handelsplatzes


________________________________________
14.06.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
________________________________________



Meine Frage hierzu:
Wann wurden die Aktien gekauft (m.M.n. Ende 2016)
War zum Zeitpunkt des Kaufes schon eine Übernahme absehbar?
Handelt es sich um ein Insidergeschäft????
 

14.06.17 11:47

3167 Postings, 4153 Tage mehrdiegernnmm

ja
november 2016 ke mit chinesen
danach kauf der aktien
februar beginn dd mit chinesen
april 2017 übernahmeversuch

prüfung durch bafin müsste auch hinsichtlich der ad-hoc-pflicht erfolgen.
wir müssten das anzeigen. wer übernimmt das.

da wären die nämlich mit ihren terminen ins schwimmen gekommen. bei zulassung lag der kurs nämlich bei sieben. suche mal meinen damaligen kaufkurs raus.
da geben die chinesen nun 5 % mehr. alternativlos hr. hamilton. lächerlich

mein blutdruck steigt wieder

ich verurteile diese fade propaganda (pressemitteilung) auf schärfste
außer den eigenen profit erfolgt keinerlei erklärung zum ausschluss von uns.

schämt euch ar und vorstand  

14.06.17 11:56

15 Postings, 3872 Tage chabroAndienungsschreiben OnVista

kam gestern - Termin 7.7.2017 17 Uhr  

14.06.17 11:59

3957 Postings, 5506 Tage nuujGeschmäckle

hat das schon. Scheint wohl noch nicht so recht mit der Andienung zu laufen. Etwas Werbung. Auf der anderen Seite stehen sie in einer Zwickmühle. Wollen ja alle die Übernahme. Also müssen sie andienen. Nur derart ungeschickt im Zeitablauf. Manche bekommen den Hals nicht voll.  Das ist doch Verhohnepipelung der Aktionäre.  

14.06.17 12:03

3176 Postings, 4334 Tage Benz12 Meldungen heute

die erste das kam schon mal und ich dachte an satte Angebotserhöhung, nichts nichts...

Die zweite Meldung kam sicherlich verspätet, die machen pure Augenwischerei mit uns....
(schon verkauft zu 7,52? ja wann)  

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