@-wb-, ich mache nun noch einen letzten post in dieser Sache, dann ist für mich Schluß, dazu ist es einfach zu unrelevant um eine weitere Diskussion zu führen.
Es zählen sowohl die direkten als auch die indirekten und noch beides kombiniert bei den meldepflichtigen Schwellen
Da hast du vollkommen Recht und da zählt all dies dazu:
Nach § 34 Absatz 1 WpHG sind Stimmrechte einem Aktionär zuzurechnen, - die einem Tochterunternehmen des Meldepflichtigen gehören,
- die einem Dritten gehören und von ihm für Rechnung des Meldepflichtigen gehalten werden,
- die der Meldepflichtige einem Dritten als Sicherheit übertragen hat, es sei denn, der Dritte ist zur Ausübung der Stimmrechte aus diesen Aktien befugt und bekundet die Absicht, die Stimmrechte unabhängig von den Weisungen des Meldepflichtigen auszuüben,
- an denen zugunsten des Meldepflichtigen ein Nießbrauch bestellt ist,
- die der Meldepflichtige durch eine Willenserklärung erwerben kann (Optionen),
- die dem Meldepflichtigen anvertraut sind oder aus denen er die Stimmrechte als Bevollmächtigter ausüben kann, sofern er die Stimmrechte aus diesen Aktien nach eigenem Ermessen ausüben kann, wenn keine besonderen Weisungen des Aktionärs vorliegen.
Nach § 34 Absatz 2 Satz 1 WpHG ist eine Stimmrechtszurechnung ferner vorzunehmen, wenn der Anleger sein Verhalten mit einem Dritten oder einem Tochterunternehmen in Bezug auf den Emittenten abstimmt. Dies wird als acting in Concert bezeichnet. Keine Zurechnung erfolgt allerdings, wenn sich die Abstimmung lediglich auf Einzelfälle beschränkt.
Und indirekte Stimmrechte sind für Tochterunternehmen, verwahrte Aktien, etc.
Hier geht es aber darum, dass erwerbbare Stimmrechte angegeben werden, die aber nicht zu den vollen Stimmrechten zählen. Die Rechtsgrundlage dazu ist 2008 in Kraft getreten:
Durch die im August 2008 erfolgte Einführung des Risikobegrenzungsgesetzes ergeben sich eine Reihe von Änderungen, die unter anderem Auswirkungen auf die Publizitätspflichten von Stimmrechtsmitteilungen haben. Optionen und Aktien sind somit nicht mehr getrennt, sondern zusammen zu behandeln.Nach dem im Zuge der Umsetzung der Transparenzrichtlinie von 2013 eingefügten § 33 Absatz 3 WpHG kann demgegenüber bereits der Erwerb eines Anspruchs auf Übereignung eines Wertpapiers genügen
Die Optionen (loan) müssen erst ausgeübt oder abgerufen (recall) werden, damit die Stimmrechte ausgeübt werden können. So steht auch alles in der Stimmrechtsmitteilung. Ich möchte niemanden bekehren, ich habe einzig als Information eingestellt wie ich die Stimmrechtsmeldung sehe, und dass diese veröffentlicht wurden weil Meldeschwellen tangiert wurden. Nach eurer Interpretation wäre eine Meldung gar nicht nötig gewesen, da dem Verleiher sowohl Stimmrechte als auch Dividende der verliehenen Aktie zustehen, und somit keine Meldeschwelle tangiert worden wäre.
Resumee, beim Verleihen bleiben Stimmrechte und Aktienbesitz bei mir, die muss ich nicht mehr erwerben, und die Stimmrechte zählen direkt zu den Aktienstimmrechten dazu.
Bei Optionen muss ich die Stimmrechte erwerben und bei der Meldung angeben, zählen aber nicht zu den in Besitz befindlichen direkten Stimmrechten, daher Über- und Unterschreiten der Meldeschwellen.
@dlg.
Machst Du das aus Gnatz, dass Du jede meiner Silben anzweifelst und per se nicht glaubst?
Ich dachte wir sind hier in einem Diskussionsforum, daher ist es für mich nur logisch, wenn ich mich nur an der Diskussion beteilige wenn ich anderer Meinung bin, als das was von einer anderen Person gepostet wurde. Wenn es Dir wichtig ist, kann ich aber zukünftig auch jedesmal wenn ich deiner Meinung bin ein post drunter setzten, dass ich Dir voll und ganz zustimme. ;-)
- Dass die Meldungen erfolgten wegen der Meldeschwellen stützt meine Aussage.
- Die Überschrift in der Tabelle (müssen erst erworben werben) stützt meine Aussage (verliehene Aktien und die damit verbundenen Stimmrechte gehören mir, die kann ich sogar ausüben während sie verliehen sind, müssen nicht erworben werden)
- Die Rückgabe / Ausübungsfrist "at any Time" stützt die Optionsaussage die jederzeit (at any time) ausgeübt werden kann (verliehene Aktien müssen zu einem bestimmten Termin zurück gegeben werden, wer würde denn ein Aktie leihen wenn zum ungünstigsten Zeitpunkt der Verleiher einfach sagen kann gib mir die Aktien zurück).
Und ihr könnt gerne weiter glauben, dass ihr die richtige Übersetzung für loan on share anwendet, und alle anderen Aussagen auf dem Formular nicht stimmen.
Damit denke ich, ist es am Besten wir beenden hier die Diskussion und jeder Mitleser darf für sich selbst entscheiden wie er die Stimmrechtsmitteilung interpretieren möchte.
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