EPI Übernahme - Wir halten zusammen

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eröffnet am: 02.05.17 17:36 von: mad-jay Anzahl Beiträge: 15813
neuester Beitrag: 12.07.24 16:44 von: Mogli3 Leser gesamt: 3662302
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22.11.17 10:50

1361 Postings, 2653 Tage Horscht BörseMogli, warum kann der Antrag erst gestellt werden,

wenn der Test in den Guideline steht, wo steht das (Quelle).

Das ist unlogisch, der Antrag kann schon gestellt werden oder ist bereits vor Jahren gestellt worden (2016 war EPI schon bei der CMS vorstellig).

Es macht keinen Sinn den Antrag erst dann stellen zu können, dann wäre der Prozess nicht im Gange.

Und nach dem "Ja" kann selbstverständlich erstattet werden, das was marvikev gepostet hat, sagt aus, dass die MAcs über den Kostenantrag des Patienten binnen 30 tagen zu entscheiden haben (Erstattung oder Ablehnung) und wenn bis zum April (Aussage EPI), deckungsgleich mit der Info aus marvikevs Post die MAC-Daten an CMS gemeldet werden müssen, muss schon jetzt der erstattungsprozess laufen.

Ich bin auch überhaupt nicht sicher, ob von CMS überhaupt noch ein "Ja" kommt, denn darüber, dass dies separat entschieden wird, steht nichts auf der CMS Seite.


 

22.11.17 11:00
4

353 Postings, 3224 Tage marvikevMogli

wenn du Recht hast ist die Entscheidung der CMS auf gapfilling solange in seiner Wirkung auf Eis gelegt bis die Erstattung bewilligt ist. Ein bischen absurd erscheint das. Aber weil das zumindest mir nicht 100% klar ist habe ich diesbezgl. (zeitlicher Ablauf) gestern eine direkte Anfrage an die CMS geschickt. Der Erhalt wurde bestätigt.  

22.11.17 11:02
1

2289 Postings, 2917 Tage M-o-DRichtlinien - CMS-Entscheidung

"...

Die Erhöhung des CMS-Erstattungspreises für Epi proColon auf USD 125 bewerten

wir als positiv. Nun gilt es, auch eine grundsätzliche Entscheidung zur Kostenüber-

nahme zu erhalten. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: entweder durch eine Ent-

scheidung seitens CMS („National Coverage Determination“, NCD) oder auf ge-

setzlichem Wege durch Beschlussfassung des US-Kongresses. Unsere Aktivitäten

sind auf beide Alternativen ausgerichtet. Dazu zählt auch der Austausch mit medi-

zinischen Fachgesellschaften zur Aufnahme von Epi proColon in die Richtlinien zur

Darmkrebsvorsoge, da dies zu einer positiven CMS-Entscheidung beitragen kann. ..."

Quelle: Q3-Bericht

 

22.11.17 11:05

2289 Postings, 2917 Tage M-o-DEine NCD muss sein, s.o.

oder halt die Gesetzesinitiative  

22.11.17 11:29

2289 Postings, 2917 Tage M-o-Dich schließe daraus:

1. Um die Erstattung zu erhalten, braucht es noch eine NCD der CMS, oder Gesetzesbeschluß
2. Aufnahme in die Guidelines ist kein MUSS, aber sinvoll  

22.11.17 11:39

2289 Postings, 2917 Tage M-o-Doh man, noch ein "n" bei "sinnvoll" bitte

@marvikev: danke für deine Mühen und dass du die Infos an uns weitergibst  

22.11.17 11:52

3903 Postings, 2939 Tage Mogli3HB

Du liegt in diesem Punkt falsch, diesen Antrag gibt es noch nicht und ist ein Muss, es sei denn die Gesetzesinitiative käme doch noch rechtzeitig, glaube aber nicht daran. M-o-D bestätigt das ganz klar und ich weiss es direkt von Epi. Man hat das mir in einem längeren Telefongespräch gesagt. Wan  man diesen Antrag stellt weiss ich allerdings nicht. Wahrscheinlich hat man die Preisfestsetzung abgewartet aber durch GapFill ist der Zeitplan vielleicht jetzt ein anderer. Da müsste Epi dann noch mitteilen!!  

22.11.17 12:06
1

1456 Postings, 3148 Tage HAL2016zumindest haben wir

eine kleine Erleichterungskorrektur. Es wird eine Erstattung geben. Warum der Preis jetzt erst mal wieder durch eine Vielzahl von Personen oder CMS Agenturen, MACs,  noch gefunden werden muss, bleibt mir ein Rätsel. Das würde ja auch bedeuten, dass es CMS obliegt, in welcher Höhe eine Marge Epigenomics zugestanden wird. Ist m.E. nicht die Aufgabe einer Behörde. Die intensive Kommunikation mit den MACs hat wohl auch die Personalie Potter erforderlich gemacht.

Dass es im Abstimmungsverfahren tatsächlich eine volle Mehrheit geben muss (Alle waren für Cross walk und sind Hamiltons Argumentation gefolgt, außer einer), lädt geradezu jemanden dazu ein, diese eine Person zu bestechen, damit mein Wettbewerber nicht voran kommt. So wie Conroy immer wieder über ProColon wetterte und schön auf die alten Daten in den Richtlinien und die angebliche Bedeutungslosigkeit von ProColon hinwies, würde mich so ein Filz nicht wundern.
Ich habe nie an konspirative Theorien geglaubt und schon gar nicht in den USA...

Egal, wir schauen jetzt nach vorn. Möglicherweise kommt ja auch ein höherer Erstattungspreis dabei heraus. Das Warten und nicht in den Markt gehen können, kostet allerdings Geld. Ich bleibe dabei: eine Übernahme durch einen finanzkräftigen Investor wäre die beste Lösung. Da wir eine Benchmark von 7,52 haben und weitere potentielle Werttreiber durch die wahrscheinliche Erstattung da sind, ist ein Übernahmepreis hierüber denkbar.
 

22.11.17 14:21

2289 Postings, 2917 Tage M-o-DStimmt das ?

bei w:o behauptet ein User:
"...Erst wenn Epi in eine der Richtlinien aufgenommen worden ist, folgt der Antragsprozess bei CMS, die dann 2 Monate Zeit haben um den Antrag anzunehmen, und weitere 6-12 Monate brauchen, um den Antrag zu überprüfen. D.h. eine Erstattungsentscheidung fällt erst 8-14 Monate nach Einschluss in Richtlinien. Im besten Fall wäre das in der 2. Jahreshälfte 2018. Aber es könnte auch sehr viel länger dauern..."

EPIGENOMICS N Helden | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/...0/epigenomics-n-helden

Kann das jemand bestätigen ???  

22.11.17 14:46

1361 Postings, 2653 Tage Horscht BörseMOD frag den user dort mal,

wann er Dr. Taapken auf der HV 2017 gesehen hat.... (?)

Für diese Aussagen gibt es keine belege, ist aber zumindest gut geschrieben, dass muss man ihm lassen....  

22.11.17 14:47
1

2289 Postings, 2917 Tage M-o-DSo,

habe H. Vogt angemailt, mit der Frage, wie lange es dauert, von Aufnahme in die Guidelines bis zur Erstattungsentscheidung.  

22.11.17 15:04
1

2289 Postings, 2917 Tage M-o-DWOW

schon Antwort erhalten, das ging aber fix!

Antwort kurz und knapp, wie meine Frage. Herr Vogt, wenn Sie hier mitlesen sollten: Super !

Antwort: "nach unserer Kenntnis dauert der Prozeß etwa 6 Monate - Abweichungen jederzeit möglich"  

22.11.17 15:25

3167 Postings, 3755 Tage mehrdiegernvogt contra hamilton

Was die Medicare-Deckung angeht, erwarten wir weiterhin, dass wir bis Ende des Jahres oder Anfang 2018 Klarheit über die Erstattung erlangen. Da wir uns auf die Erstattungsdeckung vorbereiten, haben wir das Executive Management-Team um Erfahrung und Tiefe ergänzt.

hamilton zu q3-zahlen  

22.11.17 17:29

3167 Postings, 3755 Tage mehrdiegernm-o-d

danke , dass du bei herrn vogt angefragt hast.

allerdings wäre nicht die frage . "wurde ein erstattungsantrag von epigenomics bei der cms eingereicht" eindeutiger gewesen.

so wird doch nur weiter spekuliert  

22.11.17 19:04

92 Postings, 2825 Tage TheDude335Die Diskussion heute

Die Diskussion heute hat sich ja auch um die Guidelines und den Zusammenhang zur Erstattungsfrage ja/nein gedreht. Dazu hatte sich EPI und vor allem Hamilton ja wirklich schon geäußert und auch einige hier sehe ja einen notwendige Bedingung in den Guidelines um erstattet zu werden.

Ich weiß unsere EPI ist besonders aber doch nicht so besonders, dass andere Abläufe und Vorschriften gelten oder? In meinem Beitrag:

http://www.ariva.de/forum/...halten-zusammen-547435?page=8#jumppos213

Habe ich am Beispiel Cologuard gezeigt, dass eine Aufnahme in die Guidelines keine notwendige Bedingung für die Erstattung durch die CMS sein kann weil es dort genau andersherum war. Alle Einträge in die Guidelines kamen zeitlich (erheblich) nach Erstattung durch die CMS.
Ich weiß das Exas den Prozess CMS Erstattung und FDA Approval gleichzeitg gestartet hat aber dadurch werden doch die Voraussetzungen bzw. die Regeln geändert?!

Wie kann das also sein? War Colorguard bereits in Guidelines bevor sie das FDA Approval bekommen haben oder wurden vielleicht nicht alle Aufnahmen in Guidelines veröffentlicht? Meine Quelle war die News Seite von Exact Science.  

22.11.17 19:14

1361 Postings, 2653 Tage Horscht BörseThe dude, da kann ich bestätigen,

mir wurde von Epi mitgeteilt, dass es zwar unwahrscheinlich ist, dass ab Anfang 2018 erstattet wird, aber auch nicht unmöglich.

Bestätigt wurde zudem, dass der Antrag bei CMS erst gestellt werden könne, wenn man in den guidelines steht und das dann einige Monate Monate dauert, bis der Antrag bewilligt wird.

Dann, wenn erst der Eintrag in die guidelines notwendig wäre und dann der Antrag von cms bewilligt wird, wäre es aber nicht möglich, dass schon ab Anfang 2018 erstattet wird...

Ich schließe daraus, dass die Erstattung unabhängig der Guidelines und Unabhängig der CMS Bewilligung möglich ist, nämlich wenn einer Mac den Test erstatten will...

Der Antrag (von mir aus mit Guidelineeintrag) an cms ist davon unabhängig und es geht dabeidann darum, dass cms Erstattung und Preis festlegen, oder zumindest den MACs auferlegen die Erstattung vorzunehmen.

Sie dürfen das aber auch ohne cms -Befehl, daher auch logisch, dass über die MACs nun ein Gapfill-preisfindungsprozess läuft, der sonst gar nicht möglich wäre.  

22.11.17 20:23

55 Postings, 3127 Tage CX101Xkurze Frage

Was ist eigentlich aus den "epizaunkoenigen" geworden?  

22.11.17 21:35

6135 Postings, 3743 Tage Guru51zu nr. 665 und 666


es wäre schön jemand könnte eine leinwand anklicken und wir
alle hätten den totalen durchblick.  das  ist leider ein  unerfüllbarer wunsch.
es gibt keine zeitschiene mit festen daten.
es gibt nur annahmen, die mehr oder weniger realistisch sind.

der beitrag von the dude ist sicherlich zutreffend, trifft aber  leider auf epi nach meiner meinung  nicht zu.
die beiden letzten absätze von HB teile ich nicht.

im beitrag von philojoeplus ,   nr.  38.362   auf WO unter punkt
" zu zweitens - der nationalen erstattungsbewillung "
werden  umfangreiche ausführungen zu dem thema, das    the dude und HB     behandeln,  gemacht.

wir sollten realistischerweise davon ausgehen, dass  frühestens im   2 HJ 2018 die
grundsatzentscheidung     "wird erstattet  ja oder nein "    getroffen wird.
alles andere wäre schön,  nur weniger als wenig  wahrscheinlich.


es wird auch bevor diese    grundsatzentscheidung     gefallen ist,     keine  regionale körperschaft
einen test erstatten.  da spielen  nicht  zuletzt  haftungsgründe eine rolle, gerade in usa.

ganz wichtig:   es sind 2 verschiedene gremien innerhalb der cms,    die die erstattunghöhe
und die grundsatzentscheidung treffen.   und diese beiden gremien arbeiten unabhängig von
einander.   so   hamilton auf der HV 2017.

mein spruch an der stelle:  die grundsatzentscheidung ist nicht alles  -
                                           aber ohne diese  ist alles nichts.

lasse mich gern eines besseren belehren.

einen schönen abend allerseits.

vl. werden  den buben aus münchen die hosen ausgezogen.




                                                   




 

23.11.17 07:43

1361 Postings, 2653 Tage Horscht BörseGuru51

Aus dem EPI-9-Monatsbericht Seite 3:

"Dazu zählt auch der Austausch mit medizinischen Fachgesellschaften zur Aufnahme von Epi proColon in die Richtlinien zur Darmkrebsvorsorge, da dies zu einer da dies zu einer positiven Entscheidung beitragen kann."

Wenn die Aufnahme in die Richtlinien zu einer positiven Entscheidung beitrag kann (kann, nicht muss), dann kann dies nicht zwingende Voraussetzung dafür sein und dann kann auch ein Antrag nicht erst dann gestellt werden, wenn man in die Richtlinie aufgenommen wurde (kann heist kann, nicht muss). Das ergibt keinen Sinn.  

23.11.17 08:07

6135 Postings, 3743 Tage Guru51HB


einverstanden,     die aufnahme  ist kein muss.   siehe  auch the dude,
der dies belegt.

wenn ich jedoch  philojoephus lese und weitere äußerungen von usern
berücksichtige,   wird epi in den genuß einer solchen regelung nicht kommen/ nicht kommen können.

einfach für den gesunden menschenverstand:
nichts, aber rein garnichts ist für epi bisher so verlaufen wie wir uns das gewünscht haben.

von den herrschaften, die nicht in der lage waren, richtig zu zählen
und dem panell mit den 7 ja-stimmen und der   einen nein stimme.

und ausgerechnt jetzt   wo es um eine sicherlich sehr selten angewandte lösung   geht,
soll  diese  für epi gelten.

wieder etwas polemisch:  dann ist die chance aif einen 6er im lotto ( 1 zu ca. 14 mio )
                                         in meinen augen schon etwas größer.

 

23.11.17 09:15
1

3903 Postings, 2939 Tage Mogli3WO

Lest doch mal zu den Datenauf WO den heutigen Beitrag von philojoephus! Dort sind die Zeitangaben aufgeführt die Hamilton an der HV im Mai genannt hat. Und bisher ist nichts geschehen was das in Frage stellt. Ganz sicher ist, Epi hat bis heute keinen Erstattungsantrag bei der CMS gestellt. Das heisst sie warten auf die Richtlinien und sie rechnen damit dass sich das bis Ende Jahr/ Anfang Januar klärt. Es ist somit ausgeschlossen dass die CMS vor Herbst 2018 der Erstattung zustimmt und bis dahin kennt man auch den Preis.  

23.11.17 10:59
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722 Postings, 2664 Tage Blauerklaus44Alles nur Spekulationen hier

Ich finde es zum Kotzen, dass die Fa. Epigenomics nicht mal klare Worte zu ihren Aktionären spricht.
Das tut man nicht, dass erkennt man an den Fragen die hier im Forum auftauchen.

"Information an die Aktionäre"

Das sollte man sich mal vornehmen.
Gerade in nicht so einfachen Zeiten sollte man hier mal "EIER" zeigen!

Ich deute dies als negative Wertschätzung der Aktionäre.  

23.11.17 11:07

6135 Postings, 3743 Tage Guru51HAL


wir beide waren ja nicht immer die dicksten blutsbrüder vor dem herrn.

habe soeben deinen beitrag auf  WO  nr.  38.390 gelesen.
hal antwortet auf den beitrag von  philo......, den mogli  im vorgehenden beitrag angesprochen hat.

mein urteil zu deinem werk  :    summa cum lauda.

für die bayern hier im forum (  mit 4 ausnahmen ) übersetzt:
höchstes prädikat für eine deutsche promotionsprüfung.

wer langweile hat sollte in diesen niveauvollen  beitrag einen blick werfen.

p. s.     die haue dieses räuberischen bergvolkes werde ich sicher aushalten.

 

23.11.17 11:31

3903 Postings, 2939 Tage Mogli3Blau

Du solltest es eigentlich wissen dass börsennotierte Firmaen nicht einfach so was daher plaudern können. Wenn sie was sagen muss es absolut stimmen sonst machen Sie sich strafbar. Und im Erstattungsprozess ist noch vieles offen. Deswegen kann EPI auch nicht mehr sagen.  

23.11.17 11:45

1361 Postings, 2653 Tage Horscht BörseMogli,

der Blaueklaus hat völlig recht,

wir basteln uns die wesentlichen Leitplanken hier selbst mühsam zusammen und EPI gibt widersprüchliche Informationen raus (siehe oben)
http://www.ariva.de/forum/...alten-zusammen-547435?page=26#jumppos669
 

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