Sobald ich etwas herausgefunden habe, werde ich es Ihnen berichten. Sind Sie Gläubiger der Gesellschaft? Wenn nicht, werden Sie zumindest über das Verfahren nichts herausfinden. Nur wenn Sie dem Insolvenzgericht Hamburg ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Da dies mit Posten in diesem Forum nicht besteht, wird es schwierig.
Zumindest steht das Verfahren auf Schadenersatz gegen frühere Organe als Asset gegenüber. Im Jahresabschluss, wenn ich mich noch richtig erinnere oder war es eine AdHoc vor 7-8 Jahren, dass der frühere Vorstand die Gesellschaft fast insolvenzreif ausgeräumt haben soll. Da geht es ja um einen hohen sechsstelligen Betrag. Was da noch rauskommt, weiß ich nicht, aber der Insolvenzverwalter wird zuerst schauen, wie er das Asset sichert und weiterverfolgt, wenn sonst keine Masse vorhanden ist. Wenn eine KE nicht eingetragen wurde und die Aktionäre ihren Zeichnungsschein bedient hatten, werden nach erfolgloser Eintragung die Fast-Aktionäre, normale Gläubiger der Gesellschaft. Da diese Forderungen nach BGB dann der normalen Verjährung unterliegen, gehe ich mal davon aus, dass die Gesellschaft sich mit den Fast-Aktionören geeinigt haben, anonsten hätte der eine oder andere Aktionär einen Titel und mit diesem könnte man Insolvenzantrag stellen. Mir ist aber nur der der Insolvenzantrag von diesem Hinterhofer bekannt, wie die Gesellschaft berichtet hat. Der ist zwar Aktionär aber der hat laut Jahresabschluss als Geschäftspartner mit dem Roppelt zusammengearbeitet. Steht alles im Jahresabschluss.
Bei den Börsenkosten gehe ich davon aus, dass diese irgendwie bezahlt werden müssen, da die Deutsche Börse ja irgendwann reagiert, oder nicht? Ebenso mit der Miete. Wenn es überhaupt Mietkosten gab, dann sind diese, soweit ich weiß in einem Urkundenverfahren recht schnell vom Vermieter zu betreiben. Zeithorizont hier für ein sog. gerichtliche Schnellverfahren um die 4 Wochen.
Haben Sie ein tatsächliches Interesse nach Aufklärung oder wird nur gebasht? Da ich Aktionär bin werde ich schauen, was ich an Informationen noch zusammentragen kann. Ich kann das auch in ein rechtliches Kontext stellen, da ich in diesem Bereich arbeite. Ist das OK für Sie? |