spürt natürlich den Fraktionsdruck und er wird seine eigene Meinung oft zurückhalten müssen, um die Ziele seiner Partei, die er in anderen Fällen ja für richtig hält, nicht zu gefährden. Mit diesem Zwiespalt zwischen eigener Auffassung und Parteidisziplin muß er leben.
Das heißt aber nicht, daß er sich in jedem Fall der Partei - oder Fraktionsmehrheit zu unterwerfen hätte. Wäre es so, dann könnten wir uns die Parlamente sparen. Die Bewertung, ob er der eigenen Meinung folgt oder, aus den genannten Gründen, der Partei- oder Fraktionsmehrheit, muß er in jedem Einzelfall für sich treffen. Jeder Abgeordnete mit einem eigenen Kopf und einem Gewissen wird irgendwo eine Grenze sehen, bei deren Überschreitung er eben nicht mehr der Parteilinie folgen kann.
Frau Ewerts hat in ihrer Erklärung diesen Konflikt sehr schön deutlich gemacht. Für sie war in diesem Fall die Grenze überschritten. |