In Rahmen meine Sreuerforschungen bin darüber gestolpert das für alt Aktien es nur den Zugewinn bis zum Kurs von 31.12.2017 Steuerfrei ist. D.h. mit andere Worten, es gibt keinen Vorteil mehr um die alten zu behalten. Weil ab 01.01.2018 den G/V den Abgeltungssteuer unterliegt.
Ich werde dann wirklich mal aufräumen weil jetzt kann ich den Kurs von 2017 noch relativ einfach auftreiben, das sieht in 10Jahre veilleicht ganz anders aus und dann kommt die Ersatzbemmesunggrundlage zum Einsatz. D.h. Von der Verkaufskurs wird 30% abgezogen und das als EK genutzt für die Versteuerung.
Das wäre für zB bei PAH eine Katastrophe, Kurde Ende 2017 war 70€ also wurde ich beim jetztigen Verkauf ein Verlust ins Töpfchen kriegen. bei den EBM würde ein EK von 46-30% zu Grunde gelegt werden und ich zahle Steuer über Verluste.
Man lernt halt nie aus.
Meister Hurt, piano, piano, dein Schicksal wird bestimmen ob du noch mal eine Partnerin findest. Sie läuft dir über den Weg und es macht Klick oder halt nicht. Erstmal alles ein Plätzchen geben und dich neu sortieren, was du schon fleißig machst ;-)) |