Wenn denn das stimmt was in Medien geschrieben wird wie der Kompromiss bei der Solarförderung aussehen wird, dann wird von der alten Regelung, die von Röttgen und Rösler ausgearbeiet wurde, nicht allzu viel verändert. Eigentlich nur, dass es eine neue Anlageklasse geben wird mit 10 bis 40 kW, jedoch mit einer relativ hohen Einspeisevergtüng von 0,185 €/kWh (Stand April), und dass bei kleinen Anlagen bis 10 kW aufgund eines sehr hohen bürokratischen Aufwandes das Marktintegrationsmodell gestrichen wird.
Ob man sich wegen solche Details so lange streiten muss, da setze ich mal ein sehr dickes Fragezeichen dahinter. Wobei die Änderungen das deutsche PV-Aufdachanlagengeschäft eindeutig stärken werden.
Sollte es so kommen wie kollbortiert in den Medien, dann sieht es folgerndermaßen aus:
- bei Anlagen bis 10 kW soll bei den geplanten monatlichen Kürzungen der Einspeisetarife von monatlich 0,15 Cent bleiben. Das bedeutet, dass es zu Anfang Juni noch Einspeisevergütungen von 0,191 €/kWh geben wird (- 22% zu Ende 2011) und Ende des Jahres sind es dann noch 0,176 €/kWh (- 28% zu Ende 2011)
- Anlagen von 10 bis 40 kW bekommen ab Juli wohl 0,18 €/kWh (- 22% zu Ende 2011) und Ende des Jahres werden die dann wohl bei 0,169 €/kWh liegen (- 27% zu Ende 2011)
- Anlagen von 40 bis 1.000 kW werden ab Juli mit 0,165 €/kWh vergütet (- 25% zu Ende 2011) und Ende des Jahres werden die Einspeisevergütungen dann noch bei 0,149 €/kWh liegen (- 32% zu Ende 2011).
- Anlagen von 1 bis 10 MW bekommen noch ab Juli 0,131 €/kWh (- 28% zu Ende 2011) vergütet und Ende des Jahres werden die Einspeisevergütungen dann noch bei 0,122 €/kWh liegen (- 33% zu Ende 2011). Bei der Abstandsregel wurde nachgebessert. Jetzt müssen anstatt 4 km Solarkraftwerke nur noch 2 km auseinander liegen um noch in Genuss der Einspeisvergürtungen zu kommen.
- Für Anlagen größer 10 MW gibt es keine Einspeisevergütungen
Da ab Anlagengrößen über 10 kW das Marktintegrationsmodell für Anlagen zwischen 10 und 1000 kW weiterhin gelten soll, sind die Kürzungen in den Anlageklassen von 10 bis 40 kW und von 40 bis 1.000 kW mehr oder weniger höher, da beim Marktintegrationsmodell nur 90% des Solarstroms über Einspeisevergütungen vergütet werden und die restlichen 10% müssen selbst vermarktet werden bzw. man verbraucht ihn selbst. |