Mein letzter Post zu dem Thema. Die Beschwerden über die Bonuszahlungen sind nachvollziehbar, zumal diese - zumindest unmittelbar - zum Verlust beigetragen haben (mglw. jedoch als Langfristinvestment taugen in der Form, wie sie gewährt wurden).
Auf meinen Post, dass trotz Bonusgewährung ein Plus in CIB übrig blieb, schreiben Sie, dass der Bonus erst in 5 Jahren gezahlt wird. Der Rest sei dummes Zeug. Die Annahme, dass Sie hier sämtliche Posts meinen, die auf den Verlust u.a. durch die gewährten Boni (für das Jahr 2017) abzielen, liegt auf der Hand.
Entweder haben Sie die Schwachsinnigkeit ihres überheblichen Posts (#40854) nachträglich entdeckt und mussten zurückrudern. Oder meine Annahme war einfach falsch, dann ist ihr Beitrag aber einfach nur sinnlos und am Thema vorbei.
Thema Rückstellungen: Sofern der Bonus für Leistungen in dem jeweiligen Finanzjahr gewährt wird, muss dieser auch zwingend in dem entsprechenden Jahr zurückgestellt werden. Ich gehen davon aus, dass mit der bilanziellen Amortisierung auf der besagten Seite 276 des GB eine Auflösung von sonstigen unbestimmten Verbindlichkeiten und das Einbuchen auf das richtige Aufwandskonto gemeint ist. Andernfalls muss es sich um Boni handeln, für die noch keine Leistung erbracht wurde... |