"Kein Pardon bei Straftaten gegen Einsatzkräfte!"
In Hessen werden Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten, Rettungskräften, Amtsträgern und gleichgestellten Personen konsequent verfolgt. Eine Rundverfügung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom Mai dieses Jahres an die hessischen Staatsanwaltschaften unterstreicht diesen Grundsatz. Die Verfügung regelt, dass Verfahrenseinstellungen nach dem Opportunitätsprinzip weiterhin nur nach sorgfältiger Prüfung und in besonders zu begründenden Ausnahmefällen erfolgen dürfen.
Sehr gut ................ jeder wirklich jeder kann es in diesen Thread sehen :
Nachteil von Polizeibeamten, Rettungskräften, Amtsträgern und gleichgestellten Personen ??? Es sind so viele die überhaupt nicht genannt werden , ICH gebe diesen Bürgern eine Stimme :
Ärzte Bahn Kontrolleure Bademeister Krankenhaus Mitarbeiter
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Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann begrüßte die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft: "Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Generalstaatsanwaltschaft bedanken, dass die Rundverfügung zum besseren Schutz von Einsatzkräften nach meiner Bitte umgesetzt wurde. Da es in den vergangenen Wochen und Monaten, insbesondere auch bei Querdenkerdemonstrationen , häufiger zu gewalttätigen Straftaten gegen Einsatzkräfte gekommen ist, möchte ich an dieser Stelle die Relevanz der Rundverfügung betonen. Die Polizei und andere Einsatzkräfte sind oft selbst strafbaren Übergriffen ausgesetzt und werden damit in ihrer eigentlichen Tätigkeit, die Bevölkerung zu schützen, behindert. ------------- Danke für : insbesondere auch bei Querdenkerdemonstrationen , denn grade da sieht man Flaschenwürfe , brennende Autos , vermummte , geplünderte Läden , Zerstörung & Stahlkugeln
......................... darum nochmal ein FETTES D A N K E für:
insbesondere auch bei Querdenkerdemonstrationen
"Angriffe auf Einsatzkräfte sind nicht hinnehmbar!" Die Justizministerin hob hervor: "Mit der Rundverfügung wird auch künftig nicht jede Straftat verhindert werden, sie bekräftigt aber, dass es bei Straftaten gegen Einsatzkräfte und Amtsträger in Hessen kein Pardon gibt." Christina Kreis, stellvertretende Generalstaatsanwältin, erklärte: "Angriffe auf Polizeibeamte, Rettungskräfte und Amtsträger, die sich täglich mit hohem persönlichen Einsatz für andere und das Allgemeinwohl einsetzen, sind nicht hinnehmbar und gebieten eine konsequente Strafverfolgung.
https://osthessen-news.de/n11651241/...taten-gegen-einsatzkrafte.html
Sehr Sehr gut ! Bitte auch exakt so umsetzen .
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