29.08.2011 13:06
Juristen warnen: Minister vor Straftat?
Von: Juristen zu Stuttgart 21
Nach dem Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 hat das Land in 2011 Zahlungen in Höhe von insgesamt 50 Mio. EUR zu leisten, und zwar 25 Mio. EUR zum 30.04. und weitere 25 Mio. EUR zum 31.08. Der Arbeitskreis "Juristen zu Stuttgart 21" weist darauf hin, dass die vorgesehene Zahlung den Tatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB zum Nachteil des Landes Baden-Württemberg erfüllen dürfte, denn der Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 ist wegen des Verbots der Mischfinanzierung gem. Art. 104 a Abs. 1 GG verfassungswidrig und nichtig. Bei dem Bahnprojekt handelt es sich um eine Aufgabe des Bundes, die das Land nicht mitfinanzieren darf. Wer als Treuhänder über das Landesvermögen Zahlungen ohne gültigen Rechtsgrund (hier: auf einen nichtigen Vertrag) veranlasst, schädigt das Vermögen des Landes und könnte sich strafbar machen. Die Entschuldigung, dass die Rechtslage zwischen Juristen umstritten sei und ein Minister wegen eines Rechtsgutachtens von Prof. Dolde an die Verfassungsmäßigkeit des Vertrages glauben dürfe, lässt der Strafrichter und Vorsitzende Richter am Landgericht a.D. Dieter Reicherter nicht gelten: "Wir sind nicht in der Kirche, wo es um Glaubensangelegenheiten geht. Hier geht es um den Schutz des Landesvermögens in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro. Da ist jeder Minister und jeder Beamte zur höchsten Sorgfalt verpflichtet." Niemand, einschließlich Prof. Dolde, bezweifelt, dass das Verbot der Mischfinanzierung grundsätzlich auch für Stuttgart 21 gilt. Die Fachleute sind sich darin einig, dass keine vom Grundgesetz zugelassene Ausnahme vorliegt. Behauptet wird lediglich, dass sich das Land auf eine ungeschriebene Ausnahme der "unechten Gemeinschaftsaufgabe" berufen könne. Eine Mutmaßung, die der Finanzverfassungsexperte Prof. Meyer als eine nicht intelligente Erfindung bezeichnet. "Wer meint, ein Verbot gelte ausnahmsweise nicht für ihn, weil ein, zudem noch ungeschriebener, Ausnahmetatbestand vorliege, muss diesen besonders sorgfältig prüfen. Er muss bestehenden Zweifeln an der Rechtmäßigkeit gewissenhaft nachgehen", erklärt Reicherter. "Wer die Augen vor bestehenden Zweifeln verschließt, handelt mit 'bedingtem Vorsatz', wie die Strafrechtler das nennen, und nimmt den Verfassungsverstoß und die Schädigung des Landesvermögens billigend in Kauf", betont der Strafrichter und Richter am Amtsgericht a. D. Axel Tschorn. Wie bei der Führung 'schwarzer Kassen' kommt es nicht auf gute Absichten an. Ob man also aus politischen Gründen - z.B. aus Rücksichtnahme auf einen Koalitionspartner - eigene Bedenken wider besseres Wissen zurückstellt, ist unerheblich. Die Landesregierung hat bisher noch kein Gutachten vorliegen, das die Beteiligung des Landes an Stuttgart 21 sowohl grundsätzlich als auch bezüglich der Höhe der Anteile als verfassungsmäßig bewertet. Ein Gutachten von Prof. Dolde im Jahr 2007 bezog sich nur auf den Anteil des Landes in Höhe von 950 Mio. EUR an der Neubaustrecke Ulm-Wendlingen. Das Gutachten aus dem Jahr 2011 betraf lediglich die Beteiligung der Stadt an dem Projekt. Es wurde noch nie untersucht, ob das Land sich in Höhe von 930,6 Mio. EUR an Stuttgart 21 beteiligen darf. Das Land hat auch nie die Höhe seiner Anteile mit einer konkreten Aufgabenerfüllung gerechtfertigt. Die Landesregierung weiß, dass der Anteil verfassungswidrig wie auf dem Basar ausgehandelt wurde und nur das Ziel hatte, das Projekt für die Bahn mit einer Rendite von 7,5 Prozent wirtschaftlich zu machen. Ein Fachmann, der die Gutachten von Prof. Dolde liest, wird die Lücken und Widersprüche bei der Frage, wie hoch der Anteil des Landes sein darf, erkennen und zur Nichtigkeit des Vertrags kommen.
Wer immer also am 31.08.2011 eine Auszahlung an die Deutsche Bahn vornimmt, sei es der Finanzminister oder der Verkehrsminister, begeht möglicherweise eine Straftat und müsste dann mit einer Strafanzeige und einem Ermittlungsverfahren, schlimmstenfalls mit einer Verurteilung rechnen. Die 'Juristen zu Stuttgart 21' empfehlen der Landesregierung deshalb dringend, vor der nächsten Zahlung ein unabhängiges Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einzuholen oder eine abschließende Klärung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens herbeizuführen. Es wäre bedauerlich, wenn man die Landesregierung für einen Fehler bestrafen würde, den bereits die frühere Regierung verursacht hat. http://www.kopfbahnhof-21.de/...ews[backPid]=108&cHash=a197ac5b2a
(Ist Pressemitteilung, die darf und soll komplett kopiert werden. |