Weiter schreibt Reemtsma:
"Auch die beiden anderen Vorträge behandeln das Thena der Gewalt in der Gesellschaft. "Das Recht des Opfers auf die Bestrafung des Täters - als Problem" ist ein Vortrag, gehalten auf der Tagung "Trauma und kreative Lösungen" gehalten am 6. März 1998 in Köln. Ich war zu dieser Tagung eingeladen und hatte gefragt, ob das Thema "Trauma und Rechtssprechung" auf ihr präsent sei - verwundert verneinte man, denn man hatte sich auf medizinische und psychologische Aspekte beschränkt. Die Vorbereitung auf den Vortrag führte mich dann etwas weiter und dahin, das Thema Trauma und Rechtssprechung rechtstheoretisch einzubetten. Es schien mir wenig Sinn zu haben, es zu behandeln, ohne es in dem theoretischen Rahmen abzuhandeln, in dem es einzig Wirkung haben kann.
Der Text "Nationalsozialismus und Moderne" basiert auf einem Vortrag, denn ich am 8.2.1996 im Rahmen der von der Universität Aachen veranstalteten Ringvorlesung "Von der Diktatur zur Demokratie - Universität und Wissenschaft im Nationalsozialismus und in der Bundesrepublik"gehalten habe. Der Vortrag erweitert das aufgegebene Thema "N-S und Moderne" -fragt nach dem Sinn der immer wieder gestellten Frage: "Wie konnte es dazu kommen?" und deutet sie als Ausdruck der Schwierigkeiten, die die nach-nationsozialistische Gesellschaft hat, sich mit den Gewaltexzessen des NS wirklich zu konfrontieren."
(Zitat-Ende des Nachworts)
Also keine "Nachttischlektürse", sondern eher harte Kost- |