Maßnahmen und Sanktionen der Wertpapieraufsicht der BaFin
Drucken
Die BaFin macht bestimmte Maßnahmen und Sanktionen, die sie wegen Verstößen gegen Verbote und Gebote im Bereich der Wertpapieraufsicht erlassen hat oder die der Bundesanstalt gemäß § 335 Absatz 1c des Handelsgesetzbuches mitgeteilt wurden, auf ihrer Webseite bekannt.
Anonymisierte Bekanntmachungen
Maßnahmen der BaFin werden unter bestimmten Voraussetzungen, anonymisiert bekannt gemacht. Dies gilt zum Beispiel, wenn aus der Bekanntmachung ein unverhältnismäßig großer Schaden für die natürliche oder juristische Person entstehen würde. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht aller anonymisierten Bekanntmachungen:
Datum
Maßnahme
Grund/Verstoß
Status
Anmerkung
Rechtsgrundlage der Bekanntmachung
- - - - -
Nicht-anonymisierte Bekanntmachungen
Die folgende Tabelle enthält eine Liste aller nicht-anonymisierten Bekanntmachungen.
Datum
Titel:
19.07.2016 KREMLIN AG: BaFin ordnet die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) an und droht Zwangsgelder an 11.07.2016 Deutsche Cannabis AG: BaFin ordnet die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) an und droht Zwangsgelder an 17.06.2016 KREMLIN AG: BaFin ordnet die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) an und droht Zwangsgelder an 17.06.2016 Abwicklungsgesellschaft Rösch AG Medizintechnik: BaFin ordnet die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) an und droht Zwangsgelder an
geändert am 01.08.2016 |