Ich räume ein und entschuldige mich dafür, dass ich in meinen letzten Postings die Modalitäten im Zusammenhang mit der Mitte 2022 anstehenden Kapitalerhöhung nicht ganz richtig bzw. missverständlich dargestellt habe. Das war jedenfalls nicht beabsichtigt, jedoch unbedacht von mir. Ich nehme das zum Anlass, mich zu korrigieren.
Zu den Fakten, die ich hoffentlich jetzt richtig darstelle: Laut der Unternehmensmeldung der mic AG vom 27.12.2021 (siehe WebSite der mic AG) wird (sinngemäß) der Kaufpreis für die Übernahme der faytech AG (15,86 Millionen Euro) teilweise in bar (Barwert maximal 4,53 Millionen Euro) und teilweise mit Aktien der mic AG (Sachwert 11,33 Millionen Euro) bezahlt. Zusammen ergibt das also 100 % des Kaufpreises. Die Bezahlung eines Kaufpreises für ein Unternehmen (hier die faytech AG) mit Aktien nennt man – beim erworbenen Unternehmen - Sachkapitalerhöhung durch Einlage von Aktien. Pro Aktie ist ein Ausgabepreis von 3,30 Euro vereinbart, der unter bestimmten Voraussetzungen auch auf 2,97 Euro reduziert werden kann. Als Sicherheit für den Verkäufer ist ein Earn Out über einen Betrag von max. 7,14 Millionen Euro eingebaut – d.h. unter ebenfalls bestimmten Voraussetzungen ist in Höhe dieses Betrages für die Aktien ein Ausgabepreis von 3,30 Euro fix vereinbart. Der Gesamtwert dieser Aktien zum Einzelpreis von 3,30 Euro bzw. von 2,97 Euro entspricht dann also der Sacheinlage beim übernommenen Unternehmen, die dann als Aktiva (Erhöhung des Grundkapitals) in die Bilanz der faytech AG eingebracht wird.
Bei allen Aktien, welche von der mic AG als Kaufpreisentrichtung an die faytech AG ausgegeben werden, handelt es sich um sogen. neue oder junge Aktien. Bei einem eingangs erwähnten Sachwert von ca. 11,33 Millionen Euro ergeben sich also bei einem angenommenen Ausgabepreis von 3,30 Euro pro neuer Aktie umgerechnet rund 3,4 Millionen neue Aktien, die den derzeitigen Aktienbestand der mic AG von 18,6 Millionen Aktien insgesamt auf dann etwa 22 Millionen Aktien erhöhen werden. Darüber hat die mic AG natürlich nichts oder noch nichts verlauten lassen. Der Nebeneffekt ist ja, dass sich die künftig (hoffentlich) erzielten Gewinne auf erheblich mehr mic-Aktien verteilen als zuvor bei weniger Aktien. Es wird sich mutmaßlich also nicht nur erheblich in der Bilanz der mic AG auswirken, sondern dann auch beim KGV. Manche Experten sprechen in diesem Zusammenhang auch von der Wahrscheinlichkeit einer Verwässerung (Verschlechterung) des Aktienkurses. Das muss m.E. aber nicht zwangsläufig zu kommen.
Logischerweise erwarten die Vorstände, dass sich der Börsenkurs der frei handelbaren mic-Aktien möglichst bald - spätestens nach Ablauf der zweijährigen Lock-up-Frist für die neuen mic-Aktien - auf mindestens dem Ausgabeniveau für die neuen Aktien befindet. Das dürfte angesichts der sehr erfreulichen Perspektiven wohl ausgesprochen wahrscheinlich sein. Auch wenn niemand weiß, was die Zukunft noch so alles mit sich bringt.
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