Wahrscheinlich wissen sie es selbst nicht besser... was wiederum oberpeinlich wäre.
Falls noch jemand Unterstützung beim Widerspruch braucht, einfach eine BM hier bei Ariva an mich und ich schreibe mit einer Vorlage zurück an euch. Dann werden wir sehen, ob sich der Broker selbst anstrengt, oder ob wir da nachhaken müssen.
Zur DTC habe ich folgendes in Kurzfassung herausgefunden.
1. Wir sind der Anleger, der beim Broker (offiziell jetzt Verwahrstelle genannt) registriert ist und dort ein Depot hat.
2. Der Broker = Depotbank (Verwahrstelle) verwaltet nur unsere Aktien virtuell... also keine Aufbewahrung
3. Zentralverwahrer: Die Aufbewahrung von börsengehandelten Wertpapieren erfolgt nur über den Zentralverwahrer. Da gibt es internationale (3Stk. = Euroclear Bank (Brüssel), Clearstream Banking (Luxemburg) und SIX SIS (Zürich)) und es gibt die vielen Nationalen (z.B. BRD=Clearstream; USA= : Federal Reserve's Fedwire Securities Service oder DTC; Österreich= OeKB; Schweiz= SIX GROUP usw. ... da gibt's ne ganze Liste)
4. Bei uns ist aber auch noch KCC als "Verwalter" wichtig...
5. Ist da noch der Trust bei uns, als Verteiler der Vermögenswerte gemäß dem Reorganisationsplan POR7 arbeitet.
___________________________ Was jetzt die Ausbuchung betrifft, versuchen wir ja gerade genau heraus zu bekommen, wo die Escrows genau "verwahrt/verwaltet" werden und ob die dann überhaupt von einer Ausbuchung betroffen sein können. Nebenbei werde ich auch nachfragen, wo das W8BEN "verwahrt" ist, damit dazu dann auch alles für die nächste Zeit klar ist.
Jedenfalls niemals so'n Kram wie oben von TestTester gezeigt unterschreiben. Auch wenn die Broker das so gar nicht dürften, ist eine Unterschrift zu sowas nie gut... das gibt den größten Schlamassel später.
Bis denne union |