Abweichend von den §§ 4 bis 6 der WpÜG-Angebotsverordnung bemisst sich der Mindestwert nach dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten zwei Wochen vor Bekanntgabe oder Bekanntwerden der Absicht eines Übernahmeangebots. Das gilt nicht, wenn dieser Wert über dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während des Zeitraums vom 1. bis zum 15. Februar 2009 liegt. In diesem Fall ist der letztgenannte Wert der maßgebliche Mindestwert.“03200 Was auf der HV passiert, kann man abwarten. Erst dann erfahren wir wieviel die HRE noch wert sein soll! Mit einem Übernahmeangebot kann man dann unmittelbar aber rechnen. 03.04.09 soll das Gesetz nochmal durch den Bundesrat. Ab dann kann man mit einem Angebot rechnen. Wenn also 14 Tage vor Angebot oder Bekanntwerden der gewichtete Durchschnittskurs eine Rolle spielt, wird die Börse dieses Szenario spielen. Die Frage allein ist wann kommt so ein Angebot oder wann rechnet der Markt damit! Da der Staat den Bezugspunkt (Mindestwert) zwischen dem 1 bis 15 Februar 2009 sieht, er aber auch damit rechnet das die Kurse steigen könnten sieht man an der entweder oder Regel in diesem Gesetzesauszug weiter oben. Du mußt dir also die Frage stellen kommt so ein Übernahmeangebot erst am 6,13,21. 04.09 wenn man von einem Montag ausgeht! Der Markt wird glaube ich eher den früheren Zeitpunkt wählen, da es nach der HV schon zu spät sein könnte! Schönes Wochenende an Alle :-) |